Schaut euch doch mal eure eigene ZB II an. Da steht dick im Feld C4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
ZB I = Ehemaliger Fahrzeugschein
ZB II = Ehemaliger Fahrzeugbrief
"Damals" stimmte das mit dem Fahrzeugbrief und Eigentum. Seit 2005 halt nicht mehr uneingeschränkt.
Besitz und Eigentum sind nicht das Gleiche.
Wird ähnlich gerne verwechselt wie Garantie und Gewährleistung.