Alles anzeigenOK,
ich war (bin) der Meinung wenn ich ein Auto vollständig bezahlt habe, dann bin ich auch Eigentümer, selbst wenn ich gerade nicht der Besitzer bin.
Die Unterscheidung Eigentümer und Besitzer ist unabhängig vom Auto echt interessant
Das ist ein echt spannendes Thema und ich habe mal Tante Google gefragt was sie davon hält
Der Käufer ist bei Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer noch kein Eigentümer, weshalb das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist.
Sobald der Käufer die Rechnung vollständig begleicht, geht das Eigentum nach § 161 BGB jedoch auf ihn über.
Muss man aber ja erst mal durchsetzen ist mir schon klar, wenn ich aber Eigentümer bin, dann ist es auch meins .
Quelle: https://ihr-ratgeber-recht.de/…lche-rechte-haben-kunden/
Für den Eigentumserwerb ist bei beweglichen Sachen Einigung und Übergabe (Fahrzeug und Fahrzeugpapiere) erforderlich.