Und welche? Wahrscheinlich nur das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten. Was dir nicht weiterhilft, da die Lieferzeiten ja eher noch länger werden. Und der Händler freut sich, da er einen "kurzfristig verfügbaren" Wagen hat, den er teurer verkaufen kann.
Ja, zurücktreten ist tatsächlich auch eine (ned so sinnvolle) Option, aber konkret steht in meinem Vertrag, dass ich dann Anspruch auf Ersatz für den Verzugsschaden in Höhe von maximal 5% des Kaufpreises habe. Sie müssten demnach für Mietwagen, Öffitickets etc. bis zu 5% des Kaufpreises aufkommen, sofern die Kosten nachweislich auch wirklich entstanden sind und glaubhaft durch die Verzögerung der Lieferung entstanden sind. Dass man sich da trotzdem keinen Sportwagen auf deren Kosten mieten darf, dürfte klar sein.