Am 15.12.2025 habe ich hierzu folgende „nichtssagende Antwort“ vom
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten:
„Das BMUKN arbeitet derzeit mit Hochdruck an der konkreten Ausgestaltung des neuen Förderprogramms, so dass dieses bis Ende 2025 finalisiert werden kann.
Folgende Informationen können derzeit gegeben werden:
Die erste Stufe des Förderprogramms ist auf Neuwagen ausgerichtet. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die genauen Anforderungen an Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb werden derzeit noch geklärt. Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht dem Medianwert von Neuwagenkäufern. Die Einkommensgrenze steigt je Kind um 5.000 Euro. Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro zuzüglich Zuschlägen für maximal zwei Kinder. Bei einem monatlichen Netto-Einkommen von unter 3.000 Euro ist eine Aufstockung der Förderung um 1.000 Euro vorgesehen. Das BMUKN wird für eine zweite Stufe auch Regelungen für Gebrauchtwagen vorschlagen. Das erfordert jedoch noch etwas Zeit.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zur E-Auto-Förderung: https://www.bundesumweltministerium.de/WS7500.“