Gott sei Dank.
Am heutigen Samstag!! hat auch der „Mir“ vom „Niemand/Förderzentrale“ den Zuwendungsbescheid erhalten (einen Verwaltungsakt mit Widerspruchsbelehrung - ist in einer Demokratie so üblich). 🤕
Gott sei Dank.
Am heutigen Samstag!! hat auch der „Mir“ vom „Niemand/Förderzentrale“ den Zuwendungsbescheid erhalten (einen Verwaltungsakt mit Widerspruchsbelehrung - ist in einer Demokratie so üblich). 🤕
Alles wird gut:
Heute Nachmittag kam die Mail mit Datum von gestern, dass in meinem Bund-ID Postfach eine Nachricht ist.
Das ist der Zuwendungsbescheid für meinen Antrag xxxxx143xx mit Datum vom 29.06.
Alles anzeigenIch gehe ja auch keiner Konfrontation aus dem Weg, auch wenn ich die nicht per se suche, aber man hätte sich hier wahrscheinlich denken können, dass das zur Diskussion führt, wenn man erwähnt, dass man zwei Mal die Förderung beantragen möchte.
Am Ende ist es halt so, dass die Förderrichtlinien das nicht zulassen und Irek es trotzdem versucht. Das ist legitim. Man hätte es vielleicht nicht an die große Glocke hängen sollen.
Anderseits ist es ja durchaus spannend zu sehen, was da passiert.
Ich hatte es übrigens schonmal hier erwähnt und mache es gerne nochmal: niemand in diesem Forum ist bedürftig. Denn der Elroq fängt in der Basis bei Mitte 30.000€ an und geht bis knapp 60.000€. Die Förderrichtlinien sehen nunmal ein Haushaltseinkommen bis 80.000 (90.000) vor. Man kann keinem Förderungantragsteller den Vorwurf machen er nutze das System aus, wenn er/sie die Richtlinien erfüllt. Wenn er/sie es nicht tut, dann gibt es keine Förderung.
Ich habe den Wagen vor den erstmaligen Gerüchten zur Förderung bestellt, wie die meisten hier. Das ich nun höchstwahrscheinlich 4.000€ dafür bekomme, nehme ich gerne mit. Wie alle anderen auch. Jeder hier wird wahrscheinlich denken, dass er schon genug Steuern und Beiträge bezahlt hat und: "jetzt bin ich mal dran." Richtig?
Ist diese Förderung das richtige Instrument? Wahrscheinlich nicht. Man kann es als riesige Geldverschwendung brandmarken, es gibt genug Argumente dazu. Es wurde auch bereits hier geschrieben: warum wird das Geld nicht in Infrastruktur gesteckt. Man dafür neue Leitungen legen, PV/Wind fördern, Ladesäulen bauen, den Markt regulieren. Nur weil Verbrenner und Gaskraftwerke gefördert und subventioniert werden muss man den gleichen "Fehler" ja nicht bei der Elektromobilität machen. Das kann man alles so sehen und am Ende stimmt sehr vieles davon.
ABER: die Förderung ist da und alle die sie mitnehmen können, werden sie mitnehmen.
Back to normal:
Ich hoffe am Donnerstag kommt der positive Bescheid, so sagt es meine Berechnung (10.0xx)
👀 „Die Förderrichtlinien sehen nunmal ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80.000 (90.000) vor.“ 👁️
Hallo, ihre Vorgehensweise versteh ich nicht! Sie wissen (seit dem 19.03.!) das die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und fordern eine „Härtefallprüfung“😂. Und anschließend folgt dann noch ein Einspruch … 🤕!
Alles anzeigenJa hätte hätte , ging leider nicht da Skoda meine Frau nicht als Leasingnehmeerin akzeptiert hat .
Und laut Leasing muss Vertragsnehmer gleichzeitig Halter sein.
Als wir das Auto gekauft haben gab es diese Richtlinie noch nicht wurde erst am 19.3 Festgelegt , deswegen werde ich trotzdem einen Antrag stellen mit bitte um Härtefallprüfung
Gruß Irek
Hallo,
trotz der teilweise spöttischen Äußerungen bezüglich der E-Autoförderung, ein aktueller Sachstand:
• Förderantrag gestellt am 19.05.2026, 12:10
• Vorgang 5450
• Zuwendungsbescheid per Mail erhalten am 08.06. um 14:45.
Ein kurzer Hinweis an all die Unzufriedenen und Nörgler.
Die Förderzentrale hat mE bisher gute Arbeit geleistet. Sicherlich begünstigt durch die Tatsache, dass für die Antragstellung weder
- ein Kaufvertrag
- noch die Zulassungsbescheinigung I gefordert wurde!
Bereits am 13.05.2026 habe ich auf meine Voranfrage - bezüglich einer (unbürokratischen) Einbindung der „Kfz-ID“- folgende Antwort erhalten:
Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt. ![]()
Ich vestehe nicht ganz, was du mit dem "Entbürokratisierung" ausdrücken willst.
Konkret: Vor der schnellstmöglichen Bescheidserteilung ist jetzt die bürokratische Nacharbeit nötig: a) wegen der Nachfrage nach dem zvE für das Jahr 2024 und b) erneuter Zeitaufwand wegen abschließender. Anspruchsprüfung. ![]()
„Probieren kann man‘s ja“, sagte hier im Forum auch ein Zweitbesitzer -nach einer „Tageszulassung“! ![]()
..soviel zum Thema „Entbürokratisierung“!Eigentlich eine klare Anspruchsvoraussetzung, „die
„zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide“; dies wären bei Ihnen 2024/2025!
Ich hatte versuchsweise die Steuererklärungen von 2023 und 2025 eingereicht. In 2024 wurde meiner Frau eine größere Abfindung ausgezahlt, die das zu versteuernde Einkommen deutlich erhöht hat. Nun gibt's wohl 2.000 Euro weniger Förderung. 🤷
Na ja, einen Versuch war's wert.
~ xxxx5250 um ca. 12:00 Uhr
~ xxxx5250 um ca. 12:00 Uhr
19.05.2026: 12:10 🕛 xxxx5450
(wären dann innerhalb von 10 Min. also 200 Anträge!)
Ansonsten habe ich im Vorfeld der Beantragung vom BAFA-EIC-Team folgenden Hinweis (bezüglich der dann nicht notwendigen „Kfz Zulassungbescheinigung I“ erhalten:D
„Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.„
Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Die Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.
Die Fahrzeugdaten Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.