Zitatvon Ostfriese
KFz Schein Fahrlässigkeit ??
Hallo in die Runde,
anbei der Artikel:
Das OLG Celle urteilte hingegen, dass Kaskoversicherungen nicht für Schäden aufkommen müssen, die bei einem Diebstahl entstanden sind, wenn sich der Fahrzeugschein dauerhaft im Handschuhfach vom Auto befand (Az.: 8 U 62/07). Das Gericht war der Ansicht, dass es sich dabei um Fahrlässigkeit handelt, die wiederum eine Gefahrerhöhung gemäß § 23 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach sich zieht.
Gruß aus dem Pott
elroq_fe_cruiser