Wenn alles vermessen und geprüft wurde und dabei keine Fehler festgestellt wurden, bleiben als mögliche Ursachen z.B. noch Qualitätsprobleme beim Reifen, oder vielleicht auch ein "zu sportlicher Fahrstil", der ein solches Schadensbild hervorruft.
Beiträge von gangi38
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Bei den Ausstattungspaketen "Smart" und "Clever" ist noch kein Matrix enthalten, hier ist nur der Fahrlichtassistent (Easy Light Assist) dabei, dieser schaltet bei Dunkelheit von Tagfahrlicht auf Fahrlicht um und hat keinen Fernlichtassistent integriert (diesen gibt es offenbar gar nicht mehr) - erst ab "Plus" ist Matrix und der dynamische Fernlichtassistent dabei.
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Genaugenommen gibt es sogar drei Varianten:
- manuelle Bedienung des Fern-/Abblendlichtes
- Fernlichtassistent, der nur das Fernlicht auf-, bzw. abblendet, wenn Gegenverkehr, oder vorausfahrende Fahrzeuge erkannt werden.
- Matrix (blendfreies Fernlicht), das nur den jeweiligen Bereich des vorausfahrenden, bzw. entgegenkommenden Fahrzeugs ausblendet.
Dazu kommt noch die Lichtautomatik, die aufgrund der erkannten Helligkeit vom Tagfahrlicht auf Fahrlicht (Abblendlicht) umschaltet. Darauf sollte man sich bei unklaren (z.B. Nebel, Dämmerung) Lichtverhältnissen nicht blind verlassen. Sonst fährt man trotz schlechter Lichtverhältnisse weiterhin vorne nur mit Tagfahrlicht und hinten ganz ohne Beleuchtung.
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Anfang OT
laberlaber
Sag mal, warum musst du alles mit wirklich nichtssagenden Kommentaren beantworten? Das ist weder hilfreich, noch macht es Spaß diesen Kleinkrieg dauern zu lesen.
Also konzentriere Dich bitte auf konstruktive Beiträge, oder lass es einfach sein.
Ende OTWenn die Funktion abschaltbar/oder einmalig deaktivierbar ist, dann ist das doch eine Lösung, mit der jeder seine individuellen Vorlieben verwenden kann.
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Zählt der Bindestrich eigdl. als Zeichen bei den 8 ?
Schau mal auf Dein Kennzeichen - falls du noch einen Bindestrich hast, fährst Du einen Oldtimer. Den Strich gibt es bei aktuellen Kennzeichen schon lange nicht mehr. Da sind nur noch die Aufkleber.
Und nein, der leere Platz zählt bei den Zeichen nicht mit. -
Das man mit Anhängern ausnahmsweise 100 km/h fahren darf, steht aber nicht in der StVO.
Deine Antwort verwirrt mich...
Lies dir den Thread mal ganz durch und dann die STVO, dann verstehst du hoffentlich worum es hier geht! -
Das ist die Antwort auf den gelöschten/veränderten Beitrag #13.
Die Antwort auf Deine Frage steht in meinem Beitrag #12.
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Antwort auf: "wo steht das denn? "
In der Straßenverkehrsordnung

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Wo standen denn die Schilder?
Mit Anhänger darf dann trotzdem nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 gefahren werden.
Falls du auf einer Landstraße unterwegs warst, gelten dann die 80! Dann hätte die Regelung richtig funktioniert.
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Ich fahre noch einen Karoq 85kW TDI Dienstwagen, nach Leasingende wird es ein Elroq RS.
Für die Nachbarschaft bin ich bei der Farbe Stahlgrau geblieben - dann merken die Meisten den Wechsel gar nicht...
