Jein, geht so finde ich 
Dort steht, dass ich die "Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes (ZB I und ggf. ZB II)" benötige. Also den Fahrzeugschein demnach auf jeden Fall, und den Fahrzeugbrief nur gegebenenfalls.
Wenn du einen Neuwagen zulassen willst, gibt es noch keine ZB I, da gibt es nur die ZB II, die bekommst du immer vom Händler (war zumindest bei mir die letzten vier Male so. )
Wenn du Kennzeichen reserviert hast, kannst du die auch bestellen, musst nur drauf achten wie lange die reserviert sind. (Dieser blöde Satz steht da immer) Wenn du die Kennzeichen von deinem alten Fahrzeug wieder verwenden willst, musst du das bei der Online Anmeldung angeben, sonst gibt es Probleme.
Ist halt ein deutscher Verwaltungsvorgang und das geht leider nicht in einfach. 
Berichte mal wie das geklappt hat, da ich auch überlege das diese Mal online zu machen. Danke!