Hallo zusammen,
generelle Frage/Anmerkung wegen Rückgabe/Nachzahlung am Ende der Leasinglaufzeit:
Einige haben den guten Tipp gehabt, kurz vor Abgabe zu einem Aufbereiter zu gehen. Das macht sofort erst mal einen guten Eindruck.
Macht es nicht ebenfalls Sinn, "offensichtliche" Macken/Schäden, die höchstwahrscheinlich gefunden werden, vorab selbst per
Smart-Repair beheben zu lassen oder ist das überhaupt erlaubt oder muss rechtlich gemeldet werden?
Kann dies der Vollkaskoversicherung gemeldet werden und ist dann nur bis zum SB zu zahlen? Bei einem "Freischuss" pro Jahr dann ja
kalkulierbare Kosten von maximal der vereinbarten SB und keine Rückstufung.
Was ist von diesen beiden Möglichkeiten der "Kostenbegrenzung/-risiko" zu halten? Auch rechtlich gesehen.
Freue mich auf eure Rückmeldungen.
Grüße von einem Neuling, der gestern seinen Elroq bestellt hat (Leasing 4 Jahre) und sich sehr freut. 