Beiträge von Dirk_Platt

    Die Frage ist für mich, wenn ich eine Garantieverlängerung von 36 Monaten abschließe, da Auto nach 1,5 Jahren verkaufe dann müsste man eigentlich gar nix zahlen ?! Bekommt man dann die gezahlten Monatsraten zurück oder bei bei Einmalzahlung den kompletten Betrag ?!

    Bei Verkauf an einen gewerblichen Händler würde die Versicherung (nach meiner Erfahrung) tagesgenau abgerechnet werden. Das sollte heißen, wenn zu keinem Zeitpunkt (wegen des Verkaufs innerhalb der normalen Garantiezeit) eine Leistungspflicht bestand, gäbe es das ganze Geld zurück.

    Verbindliche Auskunft hierzu kann Dir aber nur der Versicherer selbst geben (garantie@vvd.de war mein Kontakt).

    Ich werde ebenfalls die Garantieverlängerung für 36 Monate noch abschließen - frage mich aktuell nur was "besser" als Barkäufer ist - direkt den Einmalbetrag bezahlen und gut ist oder es über die monatlichen Raten zu machen. Preislich macht es bei der vollen Laufzeit auch keinen Unterschied und ich wäre tendenziell bei der Einmalzahlung. Sofern dies noch die aktuellen Bedienungen sind (https://www.skoda-auto.de/_doc…83-4f76-b1ec-e195777a9d7b - wurde per Screenshot schon mal hier referenziert) - hätten man jedoch bei der Ratenzahlung einen Vorteil, wenn man doch das Fahrzeug innerhalb den fünf Jahre verkauft -> der Vertrag für mich würde früher enden und automatisch auf den Käufer übergehen, welchen diesen dann ggf. auch direkt kündigen kann oder der Vertrag wird bei einem gewerblichen Käufer direkt beendet . In diesem Fall hätte ich dann tatsächlich nur den Beitrag bis zum Verkauf gezahlt - beim Einmalbetrag bleibe ich auf den Kosten sitzen da die 5 Jahre ja schon voll bezahlt wurden oder übersehe ich etwas? Das man in diesem Fall eine Rückerstattung bekommen würde kann ich mir aktuell nicht vorstellen - dazu ist im Vertrag kein Hinweis/Vermerk hinterlegt.

    in meinen Bedingungen ist enthalten, dass der Vertrag bei Verkauf an einen gewerblichen Händler vorzeitig endet. Damit aber nur die Leistungspflicht einzustellen, ohne die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten, wäre im Vertragsrecht eine einseitige Benachteiligung zu Lasten des Kunden und damit nicht wirksam zu vereinbaren.

    Das weiß wohl auch Skoda ... und hat (zumindest in meinem Fall bereits zweimal) genau so gehandelt (das Geld erstattet) ... wobei das natürlich nur meine persönliche Erfahrung widerspiegelt.

    Wenn Du eine dazu gesicherte Auskunft haben willst, frage am besten bei der Skoda Versicherung (garantie@vvd.de) nach einer schriftlichen Bestätigung des Sachverhaltes (Tagesgenaue Abrechnung und Erstattung nach Verkauf an gewerblichen Händler).

    Für den Verkauf an Privat sieht die Sache etwas anders aus: Es ist dann nicht so, dass mit dem Verkauf Deine abgeschlossene (und ggf. vorausbezahlte) Versicherung an den Käufer Deines PKW übergeht und dieser sie bei "Nichtgefallen" kündigen müsste. Das wäre vertragsrechltich auch gar nicht ohne separate Vereinbarung mit dem Käufer möglich (er hat ja keinen Vertrag mit der Versicherung geschlossen). Hier bleibt aber - anders als bei Verkauf an einen "Gewerblichen" der (von dir bezahlte) Versicherungsschutz für das Fahrzeug für die gesamte bezahlte Zeit erhalten - die Leistungspflicht besteht dann einfach gegenüber dem neuen Halter weiter, auch ohne dass dieser in den Versicherungsvertrag eintritt.

    Das ist auf der einen Seite ein gutes Verkaufsargument für einen eventuell zweifelnden Kaufinteressenten. Du bekommst in diesem Fall aber andererseits (wegen der fortbestehenden Leistungspflicht des Versicherers) kein Geld zurück. Wenn du das erstattet haben willst, musst Du es bei der Kaufpreisfindung für das Fahrzeug berücksichtigen (versuchen vom Käufer dafür mehr Geld zu bekommen).

    Man erwirbt die Garantie für genau das Fahrzeug, nicht für eine Person. Deshalb gibt es keine Erstattung.

    Das ist so (wie von mir beschrieben) nicht 100% korrekt, weil die Garantie nur bei Verkauf an einen privaten / nicht gewerblichen Käufer mit dem Fahrzeug an den Käufer übergeht.
    Bei Inzahlungnahme bei einem gewerblichen Händler) bekommt man (gegen Nachweis) sehr wohl eine Erstattung.

    Das habe ich so bereits praktisch selbst erfahren. Die Dame vom Skoda Versicherungsservice hatte mich am Telefon sogar selbst darauf hingewiesen.

    Ich werde auf jeden Fall eine (3-jährige) Anschlussgarantie abschließen ... ist im Zweifel auch bei Wiederverkauf ein Argument mehr für Privatkäufer.


    Ein Hinweis noch: bei vorzeitigem Verkauf an einen gewerblichen Händler bekommt man stattdessen ggf. zuviel bezahlte Beiträge gegen einen Verkaufsnachweis zurückerstattet, weil die Garantie nur dann mit dem Fahrzeug an den Erwerber übergeht, wenn dieser als private Person kauft.

    Ich habe seinerzeit keinen Kaufvertrag sondern eine „Verbindliche Bestellung“ unterschrieben.

    Das Datum meiner Unterschrift war somit das Datum der Bestellung.

    Das (mit der verbindlichen Bestellung) ist - soweit ich weiß - bei Neuwagen immer so, der Kaufvertrag kommt dann nach Bestellung durch die Annahmebestätigung des Händlers zustande - der hierfür zunächst die Werksbestätigung (Konfiguration valide) benötigt.