bei mir wurde in der Bestellung letzte Woche ein kleiner "Preis-Vorbehalt" von ca. 500 CHF gemacht, da ich ausdrücklich das MY2027 möchte. Wenn der Preis gleich bleibt fürs MY2027 ist auch alles gut.
Elroq - Modelljahr 2027
-
-
Der Preis im Kaufvertrag gilt.
Hmmm... unsere Kaufverträge haben Kleingedrucktes, und dort steht, dass Preisänderungen zu Lasten des Käufers gegen.
-
Hmm... würde das auch bedeuten, dass wenn ab sofort vergoldete Sonnenblenden eingebaut werden, ich 10.000€ mehr zahlen muss?

-
unsere Kaufverträge haben Kleingedrucktes, und dort steht, dass Preisänderungen zu Lasten des Käufers gegen.
ich habe einen Kaufvertrag direkt mit der VW AG (Agenturmodell) Da steht nix von Preisänderung. Preis ist Preis = ausgemacht.
-
Und nicht alles was im Kleingedruckten steht ist auch rechtlich haltbar.
Gilt im übrigen auch für AGB's
-
ich habe einen Kaufvertrag direkt mit der VW AG (Agenturmodell) Da steht nix von Preisänderung. Preis ist Preis = ausgemacht.
Und wie ist es mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen? Gemeint sind übrigend Preisänderungen zwischen Skoda und dem Händler. Die KI sagt dazu:
"Die VW AG als Mutterkonzern von Škoda sieht in ihren standardisierten Neuwagen-Verkaufsbedingungen (AGB) oft Vorbehalte für Preisanpassungen vor, die auch bei Škoda-Händlern gelten. Diese Klauseln erlauben Preiserhöhungen typischerweise bei Lieferverzögerungen über 4 Monate, z. B. durch gestiegene Einstandspreise, Zölle oder Abgaben, wobei Käufer bei Erhöhungen über 5% zurücktreten können." (Aus 16 Quellen zusammengetragen)
-
ich kann mich nur auf den mir vorliegenden KV mit allen mir ausgehändigten Anlagen beziehen.
-
Hmm... würde das auch bedeuten, dass wenn ab sofort vergold....
joaar, annähernd
...für alle mit Nickel-Unverträglichkeit eine win-win-Situation 