Innen jedoch immer mit grün....da passt außen kein rot oder blau
Beiträge von HVL
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Vielleicht beruhigen sich alle mal wieder, bevor noch wegen einem kurzen Clip im Internet graue Haare wachsen?
Dein Aufruf hilft?
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Wie lange "darf" man jetzt wieder warten, bis der RS im Konfigurator ist? Wie lange danach, bis man ihn evtl. bestellen "darf"? Einfach nur 100% nervig, dieses VAG- Marketing- Gedöhns! Das ist in meinen Augen ANTI-Marketing, nichts anderes! Anstelle Lust bekomme ICH zumindest Frust! 🤷🏼♂️
Dann kaufe dir doch ein Lagerfahrzeug. Dann bist du zufriedener und wir hier auch.
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Gut wenn die wie bei Manticore umsonst zu nutzen wären, würde ich da auch mal hinfahren!
Das ist doch mal eine Überlegung wert?
Wieviel würdet ihr pro kWh freiwillig zahlen, wenn es die private Lademöglichkeit geben würde? Heute habe ich 96 kWh ins Netz eingespeist, für 7,2 Cent pro kWh. Im letzten Jahr etwa 17.500 kWh. Was würde euer Angebot fürs private Laden sein?
Bitte keinen einstelligen Centbetrag nennen...
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Bin auf die Preise gespannt, einerseits hätte mich ein RS schon gereizt aber zumindest mit ist es keinen tausende von Euro wert zum 85.
Zumal ich "nur" die Plus Variante bestellt hab l, also quasi Sparbüchse
Träumen darf doch jeder...
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Ja, der Skoda-Doof-Ziegel ist es. Aber der reicht ja mit den Infos oben zusammen.
Bislang war ich immer der Meinung, dass Ladeziegel nur an 230 V ( von 6 A bis 10 A, mit richtigen guten Anschlüssen auch bis 16 A) betrieben werden und erst darüber hinaus von einem Ladegerät gesprochen wird. Deswegen auch Skoda Universal Ladegerät.
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Ergänzung: Der Versicherung ist der Verkauf anzuzeigen. Fragt sich ob das Aufgabe des Verkäufers oder des Käufers ist. Ich behaupte mal das ist Sache des Verkäufers.
Als Verkäufer gebe ich die Info an die Versicherung. Auch gebe ich den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle und meiner Versicherung weiter.
Bezüglich der Garantieverlängerung sollte dringend ein Satz im Kaufvertrag stehen.
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Für den Verkauf an Privat sieht die Sache etwas anders aus: Es ist dann nicht so, dass mit dem Verkauf Deine abgeschlossene (und ggf. vorausbezahlte) Versicherung an den Käufer Deines PKW übergeht und dieser sie bei "Nichtgefallen" kündigen müsste. Das wäre vertragsrechltich auch gar nicht ohne separate Vereinbarung mit dem Käufer möglich (er hat ja keinen Vertrag mit der Versicherung geschlossen). Hier bleibt aber - anders als bei Verkauf an einen "Gewerblichen" der (von dir bezahlte) Versicherungsschutz für das Fahrzeug für die gesamte bezahlte Zeit erhalten - die Leistungspflicht besteht dann einfach gegenüber dem neuen Halter weiter, auch ohne dass dieser in den Versicherungsvertrag eintritt.
Laut den Versicherungsbedingungen (GVB 402/01) Ziffer XIII/3 geht der Vertrag bei Veräußerung auf den (privaten) Erwerber über und die Veräußerung ist der Versicherung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Viel mehr steht jetzt zu einem Privatverkauf nicht in den Bedingungen drin.
Nun bin ich kein Jurist, aber ich lese den Text wie folgt: Der Verkäufer muss dem privaten Erwerber zwingend über das Bestehen so einer Garantieverlängerung aufgeklären. Mit Abschluss des Kaufvertrages hat der Erwerber somit Kenntnis von der Garantieverlängerung und tritt somit in den Vertrag ein. Damit verbunden ist die Übernahme der monatlichen Raten (wenn Ratenzahlung vereinbart war) durch den Erwerber.