Beiträge von Felouis

    👀 „Die Förderrichtlinien sehen nunmal ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80.000 (90.000) vor.“ 👁️

    Hallo,

    trotz der teilweise spöttischen Äußerungen bezüglich der E-Autoförderung, ein aktueller Sachstand:

    • Förderantrag gestellt am 19.05.2026, 12:10

    • Vorgang 5450

    • Zuwendungsbescheid per Mail erhalten am 08.06. um 14:45.

    Ein kurzer Hinweis an all die Unzufriedenen und Nörgler.

    Die Förderzentrale hat mE bisher gute Arbeit geleistet. Sicherlich begünstigt durch die Tatsache, dass für die Antragstellung weder

    - ein Kaufvertrag

    - noch die Zulassungsbescheinigung I gefordert wurde!

    Bereits am 13.05.2026 habe ich auf meine Voranfrage - bezüglich einer (unbürokratischen) Einbindung der „Kfz-ID“- folgende Antwort erhalten:

    Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt. 8o

    Ich vestehe nicht ganz, was du mit dem "Entbürokratisierung" ausdrücken willst.

    Konkret: Vor der schnellstmöglichen Bescheidserteilung ist jetzt die bürokratische Nacharbeit nötig: a) wegen der Nachfrage nach dem zvE für das Jahr 2024 und b) erneuter Zeitaufwand wegen abschließender. Anspruchsprüfung. :S

    „Probieren kann man‘s ja“, sagte hier im Forum auch ein Zweitbesitzer -nach einer „Tageszulassung“! :/

    ~ xxxx5250 um ca. 12:00 Uhr


    ~ xxxx5250 um ca. 12:00 Uhr

    19.05.2026: 12:10 🕛 xxxx5450

    (wären dann innerhalb von 10 Min. also 200 Anträge!)


    Ansonsten habe ich im Vorfeld der Beantragung vom BAFA-EIC-Team folgenden Hinweis (bezüglich der dann nicht notwendigen „Kfz Zulassungbescheinigung I“ erhalten:D

    „Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.

    Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Die Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.

    Die Fahrzeugdaten Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.