Hier ein paar BAFA Wortschnipsel:
- Ein Haushalt besteht aus einer einzelnen Person oder mehrere Personen, die eine auf Dauer angelegte Wohn- und Wirtschaftseinheit bilden.
- Erforderlich sind jeweils die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide für jede zum Haushaltsjahreseinkommen beitragende Person. Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinen/ihren Einkommensverhältnissen sowie zu den Einkommensverhältnissen weiterer einkommensbeziehender Haushaltsange-
höriger zu machen. Falsche Angaben der Antragstellenden können die Bewilligungsbehörde zur Rücknahme einer
Bewilligung, auch nachdem diese unanfechtbar geworden ist, und zur Rückforderung einer ausgezahlten Zuwendung berechtigen (§ 48 in Verbindung mit § 49a VwVfG).
Da reicht es ja schon aus, wenn man ein Gemeinschaftskonto (Miete, Lebensmittel, etc.) oder einen gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag (also keine Untermiete wie in einer WG) hat. Über die Steuerbescheide kann man auch die Meldeadresse prüfen, inwiefern da weitere Personen gemeldet sind. So oder so glaube ich, dass man vieles beantragen kann aber wenn es dann mal zu einer Prüfung kommt, wird es schwierig.
Wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben macht, um eine Förderung zu erhalten, auf die kein Anspruch besteht, kann das den Tatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) erfüllen. Dafür muss die falsche Angabe für die Bewilligung der Förderung erheblich sein und vorsätzlich oder – je nach Fallgestaltung – leichtfertig erfolgt sein.
Ich hab's für mich jedenfalls abgehakt.. je mehr ich recherchiere, desto mehr lebe ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft und würde gegen viele bei der BAFA aufgeführten Bedingungen verstoßen