Wenn der TÜV eine Abnahme durchgeführt hat und der Fahrzeugzustand dokumentiert ist,
ist der Drops gelutscht.
Nein - dem ist nicht so - wen die Polizei Zweifel an der Ausführung hat, wird die Weiterfahrt untersagt und ein Gutachter hinzugezogen.
Der Reifen darf nicht über die Radkästen hinausragen, weil er ansonsten beim einfedern auf die Radkästen schlägt