Beiträge von ccdmas

    Das der Puffer rechtlich in Ordnung wäre ist nicht mehr als eine Meinung. Es gibt dazu weder gesicherte Rechtssprechung, noch irgendeinen Hinweis im Gesetz selbst. Datenverarbeitung ist Datenverarbeitung, eine zeitliche Beschränkung gibt es da nicht.

    Und auf das Problem des vorgeschrieben Hinweis auf die Aufzeichnung gehst Du auch nicht ein.


    Aber die DSGVO ist auch tatsächlich gar nicht das Hauptproblem der Aufzeichnung. Das ist das GG.

    Auch die Zulassung als Beweismittel ist immer eine Einzefallentscheidung.

    Vor allem anderen ist die Zulassung als Beweismittel absolut keine Erlaubnis, generell Dashcams zu nutzen. Das versteht eine absolute Mehrheit aller völlig falsch. Dass das Beweismittel zugelassen wird, sagt absolut *nichts* darüber aus, ob es legal war, das Beweismittel zu bekommen. Das steht zwar in dem einen Urteil dazu auf das sich jeder beruft explizit drin, wird aber immer geflissentlich ignoriert.

    Ich bin der Meinung, das Dahscams in Deutschland absolut nicht rechtssicher legal zu betreiben sind.
    Weder aus Sicht der DSGVO, aber auch nicht aus Sicht des Grundgesetzes. Die DSGVO schreibt zum Beispiel *ausnahmslos* vor, dass auf Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum detailliert hingewiesen werden muss. Man zeige mir das Auto mit Dashcam, an dem ein jederzeit gut lesbarer, DSGVO-gerechter Hinweis auf die Videoerfassung angebracht ist, oder erkläre mir, wie das gehen soll, dass der, selbst wenn er da wäre, in jeder Situation erkennbar/lesbar ist. Wie soll ich bei 300km/h auf der Autobahn den Verantwortlichen für die Dashcam auf dem Aufkleber lesen können?

    Naja, und das GG Abs. 2 ist eigentlich noch viel klarer. Es ist z.B. nicht richtig, dass man Bilder oder Videos von fremden Personen lediglich nicht veröffentlichen darf. Richtig ist, man darf sie ohne deren Zustimmung gar nicht erst machen. Ob man sie nach 30 Sekunden wieder löscht, oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle.

    Richtig bleibt aber, bis auf weiteres, dass es am Ende in nur ganz seltenen Fällen zu Gerichtsverhandlungen darüber kommt, und wenn, bleiben es (leider) bisher weiter Einzelfallentscheidungen.


    Gestern hab ich beim Vorbeifahren festgestellt das Ladesäulen im Navi fehlen. In dem Fall EWE Go Säulen bei einem McD. Die stehen schon sehr lange (ist bei mir um die Ecke) und sind direkt bei einer Autobahnabfahrt. Hab sie jetzt auch in der Here App nicht gesehen. Bei EVMap sind sie drin. Puh ...

    Ja, es fehlen einige, nicht nur EWE. Hier in der Gegend fehlen auch einige Säulen von lokalen Anbietern, allerdings alles AC.

    .. bin bei der Bestellung davon ausgegangen, dass die WP auch kühlt … finde ich eigentlich wichtiger als wärmen. Im Elroq Konfigurator ist nur die Wärmefunktion erwähnt, beim ID.3 und ID.4 wärmen und kühlen .. bin jetzt etwas irritiert ..

    Naja, jeder Elroq hat ja Serienmäßig eine Klimaanlage. Das ist auch eine Wärmepumpe, aber halt eine die nur kühlen kann.

    Ich finde das schon lustig, mit welcher Vehemenz das Kosten-Nutzenverhältnis der WP diskutiert wird.

    Ähnliches bei Felgen oder Sitzheizung z.B. kommt deutlich seltener vor. Man will/kann es sich leisten oder aber eben nicht…, wie das Auto selbst, das ist in der Regel ohnehin der pure Luxus. 😉

    Äh, welchen anderen Nutzen gibt es denn? Entgegen anderslautender Gerüchten, wird das Auto auch ohne Wärmepumpe prima warm. Zum Angeben taugen fette Felgen vielleicht, aber eine Wärmepumpe? Ich weiß nicht.... ;)

    Und wenn man jetzt mal für eine kWh 50ct ansetzt, dann muss man mindestens 1800 Stunden im Winter Autofahren, bevor man die Investition für die Wärmepumpe wieder drin hat.

    Wenn man deutlich günstiger lädt, dauert es entsprechend länger.

    Bei einem Durchschnittsverbrauch von 24kwh auf 100km könnte man ca. 3,5 kWh (ca. 15 %) sparen.

    Niemals. Überhaupt ist die Angabe in Prozent vom Gesamtverbrauch völlig abwegig.

    Ein Auto zu Heizen benötigt eine relativ feste Menge an Wärmenergie pro Zeit. Die Frage hier ist ja einfach nur, wie effizient wird diese Wärmenergie hergestellt. Ein Auto ohne Wärmepumpe braucht für 3kWh Wärme auch 3kWh Strom. Ein Auto mit Wärmepumpe braucht für die gleiche Menge Wärme im besten Fall nur 1kWh Strom.

    So, nun benötigt man bei in Deutschland üblichen Wintertemperaturen so um den Gefrierpunkt ca 1-1,5kW Wärme, um den einmal aufgeheizten Innenraum eines Autos auf ca 20° Temperatur zu halten. Wer gerne im Winter mit 27° rumfährt eben etwas mehr, aber das Prinzip dürfte klar sein.

    Und von eben genau diesen 1-1,5 kW kann man mit einer Wärmepumpe idealerweise 2/3 einsparen. Ergibt eine realistisches Einsparpotential von 0,6-1kWh pro Stunde Fahrzeit.

    *Das* ist eine realistische Rechnung.