Auch die Zulassung als Beweismittel ist immer eine Einzefallentscheidung.
Vor allem anderen ist die Zulassung als Beweismittel absolut keine Erlaubnis, generell Dashcams zu nutzen. Das versteht eine absolute Mehrheit aller völlig falsch. Dass das Beweismittel zugelassen wird, sagt absolut *nichts* darüber aus, ob es legal war, das Beweismittel zu bekommen. Das steht zwar in dem einen Urteil dazu auf das sich jeder beruft explizit drin, wird aber immer geflissentlich ignoriert.
Ich bin der Meinung, das Dahscams in Deutschland absolut nicht rechtssicher legal zu betreiben sind.
Weder aus Sicht der DSGVO, aber auch nicht aus Sicht des Grundgesetzes. Die DSGVO schreibt zum Beispiel *ausnahmslos* vor, dass auf Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum detailliert hingewiesen werden muss. Man zeige mir das Auto mit Dashcam, an dem ein jederzeit gut lesbarer, DSGVO-gerechter Hinweis auf die Videoerfassung angebracht ist, oder erkläre mir, wie das gehen soll, dass der, selbst wenn er da wäre, in jeder Situation erkennbar/lesbar ist. Wie soll ich bei 300km/h auf der Autobahn den Verantwortlichen für die Dashcam auf dem Aufkleber lesen können?
Naja, und das GG Abs. 2 ist eigentlich noch viel klarer. Es ist z.B. nicht richtig, dass man Bilder oder Videos von fremden Personen lediglich nicht veröffentlichen darf. Richtig ist, man darf sie ohne deren Zustimmung gar nicht erst machen. Ob man sie nach 30 Sekunden wieder löscht, oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle.
Richtig bleibt aber, bis auf weiteres, dass es am Ende in nur ganz seltenen Fällen zu Gerichtsverhandlungen darüber kommt, und wenn, bleiben es (leider) bisher weiter Einzelfallentscheidungen.