Beiträge von Ostfriese

    Moin


    Danke für den Link zum Video.

    Es ist das Video, das ich meinte.


    Ich bezweifle allerdings, das der "Glaubenskrieg" pro und kontra WP damit sein Ende findet.

    Die Erfahrung zeigt, das sich viele Menschen nicht durch Fakten überzeugen lassen.

    Und mit Wärmepumpe hatte ich das Erlebnis, dass das Auto bei -5° in 5 Minuten innen warm und außen abgetaut war.


    Es wäre mal sehr spannend, mit zwei Autos am genau gleichen Standort da nen vernünftigen Vergleichstest zu bekommen.

    Mal abgesehen davon, das mein Elroq 60 ohne Wärmepumpe, zügig mit der Erwärmung des Fahrzeug-Innenraumes beginnt,

    sobalt die Sofortklimatisierung gestartet wird,

    einen Vergleichstest über die Wirkung der Wärmepumpe bezüglich aufheizen und Wärmeerhaltung im Stand,

    gibt es schon.

    Ist als Video im Netz verfügbar.

    Bin zu faul zum suchen, wurde sogar hier im Forum schon erwähnt.

    Moin


    Ich beteilige mich nicht weiter an juristischen Definitionen.


    Für mich ist der Vorgang eindeutig.

    Ich habe ein Fahrzeug erworben.

    Dafür ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden.

    In diesem Vertrag steht der Kaufgegenstand, der Verkäufer und ich.

    Nachdem ich den Wagen bezahlt habe, erhalte ich die Papiere des Fahrzeuges.

    Bei der Zulassungsstelle werden meine Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen.

    Das dokumentiert mich als Halter des Fahrzeuges.


    Wenn ich den Wagen verkaufen will, legitimiere ich mich beim Käufer durch meine Ausweisdokumente

    und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals KFz-Brief).

    Damit hat der Käufer die nötige Sicherheit, das er das Fahrzeug im guten Glauben erwerben kann und alles seine Richtigkeit hat.


    Die vielen Fälle, die im Netz nachzulesen sind, sind die Folge des "Nichtzahlenwollens im Schadensfall" und der "Rechtsauslegung" von Juristen.

    Zulassungsbescheinigung Teil II und Kaufvertrag sind zusammen ein eindeutiger Eigentumsnachweis.

    Kann man im Netz nachlesen.


    Ein Kaufvertrag alleine ist anfechtbar, was auch schon geschehen ist.

    Kann man auch im Netz nachlesen.

    Man kann diese Vorklimatisierung auch im Display beenden, dort leuchtet ein grünes Symbol. Wenn man dort drauf tippt, wird die Funktion beendet.

    Oder man beendet die Vorklimatisierung in der App.

    Moin


    Hatte mich letzte Tage über Geräusche (Gebläse) bei der Annäherung zum Fahrzeug gewundert.

    Vor Fahrtbeginn die Vorklimatisierung mittels APP gestartet.

    Nach dem Einsteigen ins Fahrzeug auf das grüne Symbol gedrückt und ausgeschaltet.

    Auf Grund des Geräusches in die APP geschaut, dort war die Vorklimatisierung noch immer an.

    Moin


    Toll, Kaufvertrag.

    Woher nimmst du denn den Kaufvertrag, wenn du gar nicht der Eigentümer bist , also das Fahrzeug gar nicht gekauft hast?

    Wenn ich ein Auto kaufe, lasse ich mir vom Verkäufer seine Papiere und den KFz Brief vorlegen.

    Da bleibt keine Frage über die Eigentumsverhältnisse offen.

    Moin


    Bei AMS gibt es aktuell einen Artikel,

    der sich mit den Heizungen bei BEVs, PTC‑Heizungen und Wärmepumpen beschäftigt.


    Bei sehr grosser Kälte wohl sinnlos, bei milderer Kälte eventuell Vorteile.

    Aber die bekannten Weisheiten wie Fahrprofil usw. spielen eine wesentliche Rolle.

    Auch ein wichtiger Aspekt: die Grösse des Fahrzeugs, da der Wärmebedarf dort steigt.

    Aber dann kommt auch die Konstruktion des Fahrzeuges ins Spiel.

    Die Dämmung des Fahrzeuges, wer hätte das gedacht, ist nicht unwichtig.


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    www.auto-motor-und-sport.de