Der Kaufvertrag belegt, dass jemand das Fahrzeug erworben hat. Aber woher weiß ich, dass er das Auto nicht gestern schon wieder an jemand anderen weiterverkauft hat?
Nee, nee, der Brief ist entscheidend. Hab ich noch nie anders erlebt, abgesehen von den merkwürdigen Diskussionen hier.
Wenn der Verkäufer das Auto schon an einen anderen verkauft und übereignet haben sollte (ohne den "Brief" zu übergeben), dann ist er nicht mehr Eigentümer des Fahrzeuges und kann dir das Eigentum daran eigentlich nicht mehr übertragen. Insbesondere für diesen Fall ist es wichtig, die ZB II abzugleichen, weil man dann trotz des Vorverkaufs gutgläubig Eigentum erwerben kann, wenn man nichts vom Vorverkauf wusste. Das ist die Rechtslage, auch wenn sie dir merkwürdig erscheinen mag.