Fahrzeugschein DE Digital

  • Die ZB Ii ist das, was früher Brief hieß. Diese idiotische Umbenennung führt zu Missverständnissen.


    "Nachweis des Besitzes: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug."

    In #53 wird nur von Teil 2 gesprochen. Das er eben nicht den Eigentümer ausweist. Deswegen steht es ja auch in dem Teil 2 selbst drin so wie TA2019 schreibt.


    Fahrzeugeigentum: Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis
    Fahrzeugeigentum nach Unfall: Gericht weist Schadensersatzklage ab, da Eigentumsverhältnisse des VW ungeklärt sind. Zulassungsbescheinigung Teil I & II reichen…
    www.ra-kotz.de


    Kein Eigentumsnachweis durch Zulassungsbescheinigung Teil II
    OLG Dresden – 4 U 1805/19: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beweist nicht das Eigentum an einem Kraftfahrzeug.
    autokaufrecht.info


    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Digitales Rathaus Darmstadt

  • Moin


    Ach, wodurch kann sich denn der Eigentümer als Eigentümer ausweisen, wenn nicht durch den KFz-Brief ??

    Bei weicher Gelegenheit solltest du dich als Eigentümer ausweisen müssen? Wenn du einen Erwerbsvorgang schildern kannst, also z.B. einen Kauf oder eine Schenkung, dann spricht eine Vermutung dafür, dass du Eigentümer bist. Auch durch einen Kaufvertrag als solchen erwirbst du kein Eigentum, sondern das Recht, dass dir das Eigentum an dem Fahrzeug übertragen wird. Das ist ein eigenständiger Rechtsvorgang, auch wenn er in der Regel stillschweigend geschieht (anders als bei Immobilien). Du kannst das Eigentum an deinem Fahrzeug durchaus ohne Brief übertragen, z.B. wenn er verloren gegangen ist. Es muss dann eben eine neue ZB II beantragt werden.

  • Der Kaufvertrag belegt, dass jemand das Fahrzeug erworben hat. Aber woher weiß ich, dass er das Auto nicht gestern schon wieder an jemand anderen weiterverkauft hat?

    Nee, nee, der Brief ist entscheidend. Hab ich noch nie anders erlebt, abgesehen von den merkwürdigen Diskussionen hier.

    Wenn der Verkäufer das Auto schon an einen anderen verkauft und übereignet haben sollte (ohne den "Brief" zu übergeben), dann ist er nicht mehr Eigentümer des Fahrzeuges und kann dir das Eigentum daran eigentlich nicht mehr übertragen. Insbesondere für diesen Fall ist es wichtig, die ZB II abzugleichen, weil man dann trotz des Vorverkaufs gutgläubig Eigentum erwerben kann, wenn man nichts vom Vorverkauf wusste. Das ist die Rechtslage, auch wenn sie dir merkwürdig erscheinen mag.