Und dann wird doch in der Regel ein Kaufvertrag abgeschlossen. In allen aktuell verfügbaren Kaufverträgen steht Sinngemäß …dass das Fahrzeug und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist.
Der Kaufvertrag belegt, dass jemand das Fahrzeug erworben hat. Aber woher weiß ich, dass er das Auto nicht gestern schon wieder an jemand anderen weiterverkauft hat?
Nee, nee, der Brief ist entscheidend. Hab ich noch nie anders erlebt, abgesehen von den merkwürdigen Diskussionen hier.