Und Sie schlagen vor, unbürokatisch den Einkommenssteuerbescheid von 2023 zu verwenden.
Aus meiner Sicht auch fair. Gerade das zu versteuernde Einkommen kann man ja (in Grenzen) relativ einfach gestalten, wenn man dafür bis Jahresende Zeit hat.
Und Sie schlagen vor, unbürokatisch den Einkommenssteuerbescheid von 2023 zu verwenden.
Aus meiner Sicht auch fair. Gerade das zu versteuernde Einkommen kann man ja (in Grenzen) relativ einfach gestalten, wenn man dafür bis Jahresende Zeit hat.
Dann hast du doch auch einen Steuerbescheid?
Noch nicht, bin erst im Februar in Rente gegangen
Noch nicht, bin erst im Februar in Rente gegangen
Vermutlich reicht dann auch der Rentenbescheid oder Steuerbescheid von diesem Jahr. Falls du verheiratet bist, zählt das gemeinsame Einkommen.
Wird sich aber alles zeigen, wenn es so weit ist. Dann stehen ja die genauen Bedingungen erst fest. Vor allem, ab wann die Förderung greift.
Ja, ich denke Du hast recht. Warten wir erst noch ab, was unsere liebe Regierung für uns gutes tut.