Dann frage ich mich aber ernsthaft, wie viele das trotzdem beantragen und das Risiko eingehen, etwas falsches anzugeben.. Ich habe den Elroq unabhängig von einer Förderung gekauft aber frage mich ernsthaft, ob da nicht viele einfach die Förderung beantragen und "schauen, was geht".
Bei zwei erwachsenen Personen, die an einer Adresse gemeldet sind, wird nur vermutet, daß es sich um ein "eheähnliche Gemeinschaft" handelt.
Ist ja nicht zwingend so. Es kann ja auch eine normale WG sein. Vielleicht hat man sich ja auch gerade auseinandergelebt...
Wer kommt da in die Wohnung und prüft, wer wie wo mit wem usw....
Auf der Seite der Förderzentrale Deutschland heißt es kurz und bündig:
"Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro verfügen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen."
Dann schaut man in seine letzten beiden Steuerbescheide nach dem z.v.E., stellt fest, man liegt innerhalb der Grenzen und stellt gutgläubig den Förderantrag.
Wer soll dem gutgläubigen Antragsteller hier einen Fehler unterstellen?