Im Netz findet man ganz viel und besonders mit KI. Ich habe mich wochenlang durch die Seiten der zuständigen Ministerien und Behörden gearbeitet! Das es im deutschen Stromnetz in naher Zukunft machbar ist, Geräte durch den Netzbetreiber zu steuern, ist so ziemlich ausgeschlossen. Ich brauche mir nur unseren Windpark anschauen, der ständig abgeschaltet wird weil der Strom nicht weitergegeben werden kann. So what.
Welche Wallbox?
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Moin
Ich finde das Vorgehen deines Netzbetreibers merkwürdig.
Im Netz ist zzu finden:
Ja, mobile Wallboxen müssen in Deutschland grundsätzlich steuerbar sein,
wenn sie nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und über 4,2 kW Leistung verfügen.
Dies ist im § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. [1, 2, 3, 4]
Ob Ihre mobile Wallbox konkret steuerbar sein muss, hängt jedoch davon ab, wie und wo Sie sie nutzen:
1. Feste Installation (Zuhause)
Nutzen Sie eine mobile Wallbox wie eine klassische, fest installierte Wallbox an einer CEE-Steckdose (z. B. in der Garage oder auf dem Grundstück) und lassen diese dort dauerhaft angeschlossen, fällt sie rechtlich unter die Neuregelung. [1]
- Die Pflicht: Die Wallbox muss vom Netzbetreiber bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes gedimmt werden können. Die Leistung wird in diesem Fall meist auf mindestens 4,2 kW reduziert. [1, 2, 3, 4]
- Der Vorteil: Im Gegenzug für diese Steuerbarkeit können Sie von deutlich reduzierten Netzentgelten oder einer jährlichen Pauschale (ca. 110 bis 190 Euro) profitieren. [1]
2. Echte mobile Nutzung (Unterwegs)
Verwenden Sie die mobile Wallbox tatsächlich als mobiles Ladegerät, nehmen diese regelmäßig mit auf Reisen, laden bei Freunden oder wechseln den Stellplatz, ist der Netzbetreiber nicht involviert und es gelten andere Maßstäbe. [1]
- Ausnahme: Bei echter mobiler Nutzung ohne festen, dauerhaften Standort greift die Steuerbarkeit nach § 14a in der Praxis nicht.
- Einschränkung: Sie können bei dieser Nutzungsart auch keine finanziellen Vergünstigungen oder speziellen vergünstigten Tarife (wie sie § 14a vorsieht) in Anspruch nehmen.
Moin Ostfriese,
Moin an alle anderen,
das ist doch jetzt mal eine Aussage. Also kommt nur eine infrage die steuerbar ist. Da sie ja angemeldet werden muss, soll, und unser Netzbetreiber sagt nein, nur steuerbar. Dann schaue ich mal im Internet was es da so gibt.
Viele Grüße der
Rentner
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Im Netz findet man ganz viel und besonders mit KI. Ich habe mich wochenlang durch die Seiten der zuständigen Ministerien und Behörden gearbeitet!
Moin
Die von mir zitierten Passagen des "Netztes", sind Zitate aus den Gesetzen.
Also ist in diesem Fall die negative Bewertung des KI Ergebnisses nicht angebracht.
Da du dich wochenlang durch die Seiten der zuständigen Ministerien und Behörden gearbeitet hast,
muss dir klar sein, das der Inhalt meines Post korrekt ist.
Ich teile deine Meinung bezüglich der Steuerbarkeit oder besser gesagt der Nichtsteuerbarkeit der WBs
in absehbarer Zeit, da die Netzbetreiber oft noch keinerlei technische Massnahmen zur Umsetzng der Steuerbarkeit getroffen haben.
Ist auch bei meinem Netzbetreiber so.
Wir sollten aber andere Nutzer nicht verunsichern.
Die Fähigkeiten der jeweiligen Netztbetreiber hebeln die Gesetzteslage schliesslich nicht aus.
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Moin,
Als Ergänzung zum Thema „Steuerbarkeit“ eine Info meines Elektrikers, bevor ich meine Wallbox gekauft habe:
Zitat:
„…die Energiewerke Hamburg setzen künftig primär auf eine Verkabelung ab CAT 5 sowie auf die Umsetzung des OCPP-Standards.
Dieser soll insbesondere für die Online-Anbindung der Ladeinfrastruktur genutzt werden.Ich empfehle Ihnen daher, diese Anforderungen bereits jetzt zu berücksichtigen.
Andernfalls könnte es bei der Anmeldung bei Hamburg Energie bzw. den Energiewerken Hamburg sowie beim zukünftigen Betrieb der Ladestation zu Einschränkungen kommen.Durch die frühzeitige Berücksichtigung dieser Punkte lässt sich vermeiden, dass die Wallbox bereits in ein bis zwei Jahren ausgetauscht werden muss…“
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…in absehbarer Zeit, da die Netzbetreiber oft noch keinerlei technische Massnahmen zur Umsetzng der Steuerbarkeit getroffen haben…
Ist auch bei meinem Netzbetreiber so.
Wir sollten aber andere Nutzer nicht verunsichern.
Die Fähigkeiten der jeweiligen Netztbetreiber hebeln die Gesetzteslage schliesslich nicht aus.
Dazu muss aber der Netzausbau in Deutschland erfolgen und das hängt nicht an einem einzelnen Netzbetreiber. Diese könnten nicht mal steuern, selbst wenn sie es wollten! Jeder Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinheit muss zudem ein Datenkabel legen oder Platz in der Installation vorsehen, sonst geht in ferner Zukunft nichts. Aber das führt hier zu weit und ist off topic.
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Moin
Bin ganz bei dir.
Ein Datenkabel habe ich vom Sicherungskasten/Schalttafel zur WB verlegt.
Auch ausreichender Einbauraum für eine Steuereinheit, von der der Netzbetreiber nicht Mal weiss,
was er da in ferner Zukunft einbauen will, wurde berücksichtigt.
Damit ist allerdings kein Einbauraum für einen Zähler für einen getrennten Tarif mehr vorhanden.
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Moin,
hier auch noch mal ein interessanter (wohl nicht KI-generierter) Artikel zum Thema. Es geht eben auch um die Themen Sicherheit und Haftung. Sollte jeder im eigenen Interesse im Sinn haben und beachten.
Mobile Wallbox anmelden: Das solltest du wissenMuss man eine mobile Ladestation anmelden? Hier erfährst du, was gilt.einfacheauto.de -
Es geht eben auch um die Themen Sicherheit und Haftung.
Richtig. Es kann in einem Schadenfall teuer werden, wenn die Wohngebäude/Hausrat nicht zahlt.