E-Auto Förderung als Grenzgänger

  • Hallo Freunde ,

    hat jemand von Euch Erfahrung mit der Förderung wenn man im Ausland arbeitet?

    Mein Wohnsitz ist in Deutschland und dort bin ich auch mit meiner Frau als Wohnsitz gemeldet.Alle KFZ sind auch in Deutschland versichert.

    Lediglich meine Steuererklärung muss ich in Luxemburg machen.Da ich dort mein Einkommen habe.

    Hat da jemand Erfahrung oder könnte das Probleme beim Antrag der E -Auto Förderung geben?

    Vielen Dank für eure Tipps.

    Grüße Bobbel

    Elroq 60 , Timiano grün, Advance, AHK , WP , 19 er Regulus Antrazit , Bestellt am 23.06.2026

  • Danke euch , das sieht ja gar nicht gut aus.

    auf der Webseite der Förderzentrale findest du eine Telefonnummer für Rückfragen!

    Elroq 60 Essence MJ 27, Smart, Moon-Weiß Perleffekt, 19'' Regulus Anthrazit, AHK

    bestellt 30.4., von KW28 seit 8.7. auf Produktion KW35 / LT KW 39-41 🗯️

    Bis dahin unterwegs mit Opel Mokka 1.7 CDTI ecoFlex

  • Kleine Info ,

    telefonisch konnte mir keine Auskunft gegeben werden.Ich solle mich bitte per Email mit meiner Frage in Verbindung setzen.

    Gesagt und getan .

    Nun heißt es dort bestimmt auch auf eine Antwort zu warten.

    Grüße Bobbel

    Elroq 60 , Timiano grün, Advance, AHK , WP , 19 er Regulus Antrazit , Bestellt am 23.06.2026

  • Es gibt doch sehr viele Arbeitnehmer die tägliche Grenzgänger sind, gerade auch Richtung Niederlande. Für deine, wie ich finde, einfache Frage wird bestimmt erstmal ein externes Beraterbüro engagiert. :rolleyes:

    Elroq 60 Essence MJ 27, Smart, Moon-Weiß Perleffekt, 19'' Regulus Anthrazit, AHK

    bestellt 30.4., von KW28 seit 8.7. auf Produktion KW35 / LT KW 39-41 🗯️

    Bis dahin unterwegs mit Opel Mokka 1.7 CDTI ecoFlex

  • Im Bundesanzeiger steht:

    4 Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger ist die Antragstellerin/der Antragsteller nach Bewilligung.

    Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz im Inland im

    Sinne des Bundesmeldegesetzes, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Förderrichtlinie zugelassen wurde und

    deren zu versteuerndes Haushaltjahreseinkommen 80 000 Euro, zuzüglich 5 000 Euro pro förderrelevantem Kind,

    höchstens jedoch 90 000 Euro, nicht übersteigt.


    Sollten die dort nicht zu schlampig gearbeitet haben, ist es dem dt. Staat egal, wo du dein Geld verdienst und wo du es versteuerst. Was mich allerdings wundert, da ich dachte, dass alle, die in D ihren Hauptwohnsitz haben, auch in D uneingeschränkt steuerpflichtig sind.


    Der Hauptwohnsitz entscheidet. Das hast du oben nicht klar geschrieben. Bist du mit Hauptwohnsitz oder mit Nebenwohnsitz in D registriert?

    Elroq 85 Sportline Raceblau-Metallic - geliefert 12.05.2026 MJ 26 SW 5.6