Heidelberg connect. business

  • Nennt sich Powerline. Kommt sehr drauf an was zwischen dem Einspeisepunkt in das Stromnetz und dem Endpunkt an Elektrik zwischensitzt und wie die "Stromlinienführung" so läuft. Könnte einen Versuch wert sein. Wobei ich 300m tatsächlich für sportlich halte.

    Der Endpunkt nahe der Wallbox könnte aus einem WLAN Accesspoint oder einer LAN-Buchse oder beidem bestehen. Immer die klimatischen Bedingungen am Endpunkt berücksichtigen.

    Den EInspeiser würde ich so nahe wie möglich an der Wallbox platzieren um die Anzahl der Verzweigungen zwischen Einspeiser und Endpunkt zu minimieren. Verbindung zum Router dann per LAN-Kabel.


    Wobei trotzdem die drängendste Frage bzgl. Umsetzung der Dimmung zu klären wäre. Sonst müsste in letzter Konsequenz die Wallbox stillgelegt werden bzw. werden Strafzahlungen fällig.

    Zitat
    Infoseite von meinem Netzbetreiber

    Der § 52 EEG 2023 enthält komplett eine neue Logik zum Umgang mit Pflichtverstößen, dazu gehört auch der Pflichtverstoß nach § 9 „Technischen Vorgaben“:

    • bis 31.12.2022 lautet § 52 EEG 2021 „Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Pflichtverstößen“
    • ab 01.01.2023 lautet § 52 EEG 2023 „Zahlungen bei Pflichtverstößen“.

    Aus einer bisherigen Verringerung der Einspeisevergütung/Marktprämie auf Monatsmarktwert wird eine Zahlung (Strafzahlung, Forderung) bei Pflichtverstößen. Dabei wird die Einspeisevergütung/Marktprämie weiter ausgezahlt und kann mit der Strafzahlung (Forderung) verrechnet werden.

    Bei folgenden Pflichtverstößen zum § 9 EEG 2023 (Technische Vorgaben)

    1. Nichtinstallierung oder die fehlende Funktionsfähigkeit von „technischen Einrichtungen“ nach § 9 Abs. 1, 1a oder 2 EEG 2023.
    2. Nichteinhaltung der Biogas-Vorgaben nach § 9 Abs. 5 EEG 2023.
    3. Nichteinhaltung der Vorgaben für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nach § 9 Abs. 8 EEG 2023.

    sind wir als Netzbetreiber per Gesetz verpflichtet, Strafzahlungen in Höhe von 10 € pro kW und pro Kalendermonat zu erheben.

    Gruß

    Thomas

    27.5.2025 bestellt: Elroq RS, Black-Magic Perleffekt, 21" Vision Anthrazit, Maxx, Winter, Anhängerzugvorrichtung, keine Wärmempunpe

    Produktion voraussichtlich Mitte Oktober

    Einmal editiert, zuletzt von Bubbleman ()

  • Es bestand doch schon eine Wallbox und würde davon ausgehen dass dies bei Bestandsanlagen nicht zutrifft, ist doch erst bei Neuanmeldungen ab 01.01.24 Pflciht.


    Und wenn ja, muss ja der Netzbetreiber erstmal so einen Rundsteuerempfänger oder drgl. verbauen, damit die Regelung überhaupt umgesetzt werden kann.


    Und wenn ich das richtig gefunden habe, sollte die Wallbox auch über ein EMS System wie z.B. evtl. evcc über Modbus TCP steuerbar sein.

    Hier mal ein Link dazu: Amperfild Wallboxen und EnWG 14a


    Von daher, wenn eine Netzwerkverbindung besteht ist das schon mal die halbe Miete.

    Alles andere führt hier jetzt aber etwas zuweit, zumal ich jetzt nicht im Detail sagen kann ob das mittel evcc schon machbar ist.


    Gruß

    Thomas

  • Hallo Thomas und auch alle anderen, die das nochmal wissen wollen:

    Wir wohnen in einer Siedlung mit 49 Wohnungen, dazu gehört ein angemieteter Parkplatz (etwa 300 m Entfernung zu den Häusern), auf dem ein zu uns gehörender Verteilerschrank für Hauseinrichtungen (Hebeanlage, Rohrbegleitzeizung etc.) steht, in dem ein Unterzähler für die Wallbox ist, die seit längerem dort eine Familie betreibt, eben die Heidelberg eco.home. Da wir elektrisch fahren wollten, haben wir uns mit dieser Familie geeinigt, als "Untermieter" mit an den Zähler zu gehen die Box zu gehen, deren ursprüngliche Installation zu bezahlen und auf unsere Kosten eine Box mit RFID und Nutzerabrechnung zu errichten. So bin ich nach Rücksprache mit Heidelberg auf die connect.business gebracht worden, (Gleiches Fabrikat, nur anderes Produkt usw.) leider ohne tiefer über Konnektivität nachzudenken.

    Die technische Problematik dazu ist ja hier schon hinreichend betrachtet worden.

    Nach alldem, was ich hier im Forum an Tipps und Hinweisen bekommen habe, haben wir uns mit der anderen Familie geeinigt, dass wir bis zum nächsten Frühjahr vor und nach dem Laden unseres Autos den Zählerstand erfassen und so eine Abrechnung, zwar notdürftig aber korrekt, hinkriegen. Das entlastet mich zeitlich sehr, da ich mit einigen anderen Projekten etwas mehr als ausgelastet bin.

    Dann würde ich vermutlich eine go-e emini 2.0 mit Simkarte installieren und über RFID mit unseren 4 Nutzerkarten betreiben wollen, die habe ich mir angesehen und halte sie für meinen Einsatz für geeignet.