Du hast den nächsten Satz auch gelesen?
Beiträge von Ulf007
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CEE hat keine zeitliche Begrenzung.
In der Typenbezeichnung von Steckern und Kupplungen findet man häufig eine Kombination aus einer Ziffer und dem Buchstaben „h“, was dann für 6h, also 6 Uhr steht (z.B. 16A 400V 6h). Gemeint ist die "Uhrzeitstellung" des Erdkontaktes von der Frontseite der Steckdose oder Kupplung gesehen.
Du hast Recht, und liegst falsch.
Das mit der Führungsnase und dem PE Leiter stimmt.
Aber es gibt CEE-Dosen, die sind laut Datenblatt nicht dauerlastgeeignet.
Hat mir ein Elektriker gezeigt.
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Was heisst verweigert? Du wolltest normal rein fahren?
Bei meiner Garage sind mit dem Elroq nur ca. 15 cm auf jeder Seite Platz. Bei der Probefahrt bin ich auch in die Garage. Keine Probleme.
Das „angelernte Parken“
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Bei mir sind an jedem Spiegel ca. 20 cm Platz an der Garageneinfahrt. Ein aktueller Enyaq (5.4) hat gestern die Einfahrt verweigert.
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Hurvinek III.
Ist ein Tscheche, und nach Hurvinek aus den Trickfilmen mit Hurvinek und Spejbl benannt.
Und da es der 3. Škoda wird eben der III.
Die BMW hießen Schorsch und Franz, die VW Dörthe und Friedrich. Die ZOE hieß Chantal.
So hatten bisher alle 18 Autos Namen aus den Herstellungsländern.
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Moin in die Runde,
ich glaube, dass meine Frage hier gut reinpasst. Ich habe die Herausforderung, dass ich häufig zwischen zwei Standorten wechseln werde (Region Hannover und Hamm). Daher macht es für mich Sinn, eine mobile Wallbox zu nehmen. Ich habe jetzt eine Leitung 5x2,5 mm2 in die Garage geklöppelt, die natürlich extra abgesichert ist. Anmeldung beim Netzbetreiber muss ich über einen Elektromeister noch anschieben
Jetzt geht es um die CEE-Dose: Darf es eine 400 Volt-Dose mit einem zusätzlichen 230 Voltabgriff sein oder darf da nur die rote Dose sein. Mir ist schon klar, dass bei Entnahme von 11 KW nicht auch noch zusätzliche Verbraucher angehängt werden dürfen, aber wenn kein Auto geladen wird, dürfte es ja nicht stören.
Situation mit der Schaltbarkeit von L2 und L3 wegen §14 EnWG ist bekannt, aber das sehe ich sowieso erst in ein paar Jahren. Dennoch würde ich die 230 Volt-Dose auf L1 legen.
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.
Die Anmeldung einer 11kW WB kannst Du selbst machen.
Auch der Antrag für die Genehmigung einer 22kW kann durch Dich gemacht werden.
(Wobei das mit 5x2,5 nicht zulässig wäre)
Dazu braucht es keinen E-Meister.
Allerdings kann es schwierig werden, wenn Du dem Netzbetreiber erzählst, dass Du das „selbst geklöppelt“ hast.
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Du hast noch nicht geschrieben, wo DEIN Problem liegt? In den unvollständigen Filtern?
Oder soll Dir VW die Preissuche abnehmen?
KEIN Handyhersteller nimmt Dir die Tarifsuche ab.
Kein Netzbetreiber die Suche des passenden Stromanbieters.
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Er hat es mir umgekehrt erklärt:
9% kommen von Škoda. Und der Händler muss mitziehen.
Wer von den 9 abweicht, kassiert nach seiner Aussage die Differenz.
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Genau, und beides ist sch... und man muss es nur machen weil VW da immer noch mit Inkompetenz glänzt.
(Nochmal als Anmerkung weil es fast ein bisschen so klingt als würdest du vom eigentlichen Problem ablenken wollen)
Was hat es mit VW‘s „Inkompetenz“ zu tun, dass man im Ausland Roaming- oder lokale Karten braucht oder ad hoc laden muss?
Was ist für Dich das „eigentliche“ Problem?
Anbieterfilter?
Was haben die Filter mit den Auslandstarifen zu tun?
Um filtern zu können, brauchst Du auch die entsprechenden Karten oder Apps und das Tarifwissen.
Ist das die Aufgabe von VW?
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So lange das nicht höchstrichterlich oder vom Gesetz her „erlaubt“ wurde, bleibt es eine Grauzone.
Der gefilmte muss informiert werden, dass er gefilmt wird. Ausnahme hier eben solche Aufnahmen wie der „Kölner Dom“ (steht als Beispiel für Touri-Hotspots), weil man da damit rechnen muss, dass man aufgenommen wird.
Aber von einem parkenden Auto oder „zufällig“ bei einem Unfall, oder eben wenn ich „mit der Geliebten“ unterwegs bin im Wohngebiet, wird es ein Richter (und auch der Datenschützer) sicher anders sehen mit meinem Einverständnis dazu, anlasslos gefilmt zu werden. Wir sind noch nicht in China, wo es um „social points“ geht. Und auch dort darf es nur „der Staat“.
Und dann gibt es auch hier bei uns Zonen, wo nicht gefilmt oder fotografiert werden darf, wo man Teslas z.B. nicht reinlässt.