Beiträge von Ulf007

    CEE hat keine zeitliche Begrenzung.


    In der Typenbezeichnung von Steckern und Kupplungen findet man häufig eine Kombination aus einer Ziffer und dem Buchstaben „h“, was dann für 6h, also 6 Uhr steht (z.B. 16A 400V 6h). Gemeint ist die "Uhrzeitstellung" des Erdkontaktes von der Frontseite der Steckdose oder Kupplung gesehen.

    Du hast Recht, und liegst falsch.

    Das mit der Führungsnase und dem PE Leiter stimmt.

    Aber es gibt CEE-Dosen, die sind laut Datenblatt nicht dauerlastgeeignet.

    Hat mir ein Elektriker gezeigt.

    Hurvinek III.


    Ist ein Tscheche, und nach Hurvinek aus den Trickfilmen mit Hurvinek und Spejbl benannt.

    Und da es der 3. Škoda wird eben der III.


    Die BMW hießen Schorsch und Franz, die VW Dörthe und Friedrich. Die ZOE hieß Chantal.


    So hatten bisher alle 18 Autos Namen aus den Herstellungsländern.

    Die Anmeldung einer 11kW WB kannst Du selbst machen.

    Auch der Antrag für die Genehmigung einer 22kW kann durch Dich gemacht werden.

    (Wobei das mit 5x2,5 nicht zulässig wäre)

    Dazu braucht es keinen E-Meister.

    Allerdings kann es schwierig werden, wenn Du dem Netzbetreiber erzählst, dass Du das „selbst geklöppelt“ hast.

    Du hast noch nicht geschrieben, wo DEIN Problem liegt? In den unvollständigen Filtern?


    Oder soll Dir VW die Preissuche abnehmen?

    KEIN Handyhersteller nimmt Dir die Tarifsuche ab.

    Kein Netzbetreiber die Suche des passenden Stromanbieters.

    Genau, und beides ist sch... und man muss es nur machen weil VW da immer noch mit Inkompetenz glänzt.


    (Nochmal als Anmerkung weil es fast ein bisschen so klingt als würdest du vom eigentlichen Problem ablenken wollen)

    Was hat es mit VW‘s „Inkompetenz“ zu tun, dass man im Ausland Roaming- oder lokale Karten braucht oder ad hoc laden muss?


    Was ist für Dich das „eigentliche“ Problem?

    Anbieterfilter?


    Was haben die Filter mit den Auslandstarifen zu tun?

    Um filtern zu können, brauchst Du auch die entsprechenden Karten oder Apps und das Tarifwissen.


    Ist das die Aufgabe von VW?

    So lange das nicht höchstrichterlich oder vom Gesetz her „erlaubt“ wurde, bleibt es eine Grauzone.

    Der gefilmte muss informiert werden, dass er gefilmt wird. Ausnahme hier eben solche Aufnahmen wie der „Kölner Dom“ (steht als Beispiel für Touri-Hotspots), weil man da damit rechnen muss, dass man aufgenommen wird.

    Aber von einem parkenden Auto oder „zufällig“ bei einem Unfall, oder eben wenn ich „mit der Geliebten“ unterwegs bin im Wohngebiet, wird es ein Richter (und auch der Datenschützer) sicher anders sehen mit meinem Einverständnis dazu, anlasslos gefilmt zu werden. Wir sind noch nicht in China, wo es um „social points“ geht. Und auch dort darf es nur „der Staat“.

    Und dann gibt es auch hier bei uns Zonen, wo nicht gefilmt oder fotografiert werden darf, wo man Teslas z.B. nicht reinlässt.