Habt Ihr einen bestimmten Akku-Hersteller im Vertrag?
Beide Akkus sind doch mit der 10-80% Zeit gleich.
Technische Änderungen sind doch im Vertrag vorbehalten.
Das wäre doch ähnlich, bauten die Reifen eines anderen Herstellers ein. Was sie ja regelmäßig tun. Deswegen könnt Ihr doch auch nicht nachverhandeln.
Einzig wenn sich wesentliche zugesicherte Eigenschaften ändern, hättet ihr ein Argument. Aber so?
Womit will man da eine Nachlassforderung begründen?
Ihr wisst doch nicht einmal, was für ein Akku für Euer Auto geplant war. Oder steht es irgendwo drin?
Die im Internet gefundenen Angaben sind doch nirgends vertraglich fixiert.
Solange da von Škoda keine Frage zur Verschiebung kommt, sieht es eher schlecht aus mit „Regressansprüchen“