Beiträge von Felouis

    Hallo,

    eine Orientierung/tatsächliche Erfahrungswerte über die anstehende Lieferzeit bietet in erster Linie -im Forum- die Rubrik „Elroq-Bestellungen“.

    Für meine Bestellung am 30.09.2025 ergibt sich eine Wartezeit von bis zu 7 1/2 Monaten (Mitte 4 -5/2026). Standart wäre in etwa 6 Monate + 1 KM für den 19" Regulus Anthrazit!

    Liebe Grüße aus Bayern

    Ich finde Ihre Anmerkung recht befremdlich und oberflächlich. Bereits am vergangenen Di haben Sie sich mit dem Vorwurf geäußert: „Außerdem noch ein völlig lächerlicher Kinderaufschlag.Seltsam, heute sind Sie sogar über die Begrenzung von zwei Kindern überrascht! Eigentlich hätte ich von Ihnen (als Fortgeschrittener) eine fundamentierte Darlegung des Förderprogramms - zu meiner Anfrage #229 - erwartet.   ;(

    Es erleichtert die Sache doch sehr, wenn man zu Hause privat laden kann.


    Achso, hatte mir das nicht so genau angeschaut. Zwei Kinder werden also nur gezählt. Lächerlicher und familienu freundlicher scheint es nicht zu gehen.


    Sehr lange Haltezeit. Förderung für Einkommen, die sich kaum eine E-Auto leisten können. Denn zugegebenermaßen gehört die Wallbox mit angeschlossenen EFH dazu. Außerdem noch ein völlig lächerlicher Kinderaufschlag. Könnte ein Rohrkrepierer werden bzw. ein Erfolg, falls man es aus der Verbrennersicht betrachtet.

    Sehr lange Haltezeit. Förderung für Einkommen, die sich kaum eine E-Auto leisten können. Denn zugegebenermaßen gehört die Wallbox mit angeschlossenen EFH dazu. Außerdem noch ein völlig lächerlicher Kinderaufschlag. Könnte ein Rohrkrepierer werden bzw. ein Erfolg, falls man es aus der Verbrennersicht betrachtet.

    Sie prophezeien einen Rohrkrepierer ua aus folgenden Gründen:

    • Sehr lange Haltezeit (36 KM)!
    • Förderung geht ins Leere da für eine große Bevölkerungsschicht generell die finanzielle Mittel fehlen!
    • Völlig lächerlicher Kinderzuschlag!

    Fragen hierzu:

    -Auf wieviel Monate würden Sie als Verantwortlicher die Wartezeit reduzieren?

    (Immerhin kann die Antragstellung großzügig innerhalb von 12 KM erfolgen und einen Mitnahme-Effekt müssen Sie wegen ihrer Prophezeiung auch vermeiden!)


    -Mich würde Ihre (unbürokratische) Vorstellung interessieren - statt der vorgesehenen max. zvE von 45.000/60.000/80.000/90.000 €!


    -Würden Sie bei der Förderung auch mehr als zwei Kinder, ggf sogar über 18-Jährige bis zum Wegfall vom Kindergeld/Bafög mit einbeziehen?

    „Zu guter Letzt“:

    Wären Sie für einen Nettolistenpreis? War dann die von Herrn Habeck/Lindner Ende 2023 gekappte E-Auto-Prämie bereits ein Rohrkrepierer oder bereits damals nur ein Finanzierungsproblem? Haben Sie keine Hoffnung, dass in Deutschland/Europa 2026 ff ein annähernd bezahlbares E-Auto (Marke „Volkswagen“) produziert werden kann?

    Grüße aus Bayern 😉

    Hilfe zur Horizonterweiterung :sleeping:

    Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
    Offizielle Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - BMUKN
    www.bundesumweltministerium.de


    • Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

      Stand: 19.01.2026

    Ziemlich eindeutig (unbürokratisch) ist die erstmalige Zulassung im FAHRZEUGSCHEIN dokumentiert (und somit ohne Ermessensspielraum):

    Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung ?

    • Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
      • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
      • Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
      • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

      Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.

      Stand: 19.01.2026

    Die Frage nach einer Tageszulassung dürfte dann leider beantwortet sein😢!

    • Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.


      Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric in a Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.

      :rolleyes:

      Stand: 19.01.2026


    Hallo,

    der Link zum Umweltministerium hilft in vielen bisher offenen Fragen weiter😉!


    bundesumweltministerium.de

    Stand 19.01.2026

    ua: Wer kann die Förderung beantragen?

    Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.