Ohne MWSt. ![]()
Siehe einst das fabulieren um den Basispreis eines ID.3 zum Preis eines Golf TDI, bzw. unter 30k. Und wann + was überhaupt mal dann kam...!
Ohne MWSt. ![]()
Siehe einst das fabulieren um den Basispreis eines ID.3 zum Preis eines Golf TDI, bzw. unter 30k. Und wann + was überhaupt mal dann kam...!
Schumi-Ralf wird das schon alles wissen. Kauft von der Rückbank aus. Oranger Pulli. Das reicht aus
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VW weiß das im Vorfeld....und preist den Wagen dann wo ein ?! ![]()
Ich war auch schon bei entsprechender Einrichtung von/für Beeinträchtigte Menschen und deren Tätigkeiten vor Ort. Nicht so einfach das wie auch immer einzuordnen....!
Teils wurden Kartensets sortiert oder auch für BMW Kleinbauteile zusammengesteckt. Bäckerei, Gartenbau,...allerlei anderes auch vor Ort.
Die KI will doch noch gefragt und dargestellt sein(!)...
Ja, die Bundesregierung plant die Einführung einer neuen E-Auto-Kaufprämie ab 2026. Die Details werden derzeit ausgearbeitet, aber die Förderung soll sich an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen richten und sowohl für reine E-Autos als auch für Plug-in-Hybride gelten.
Geplante Förderdetails für 2026
Die wichtigsten geplanten Rahmenbedingungen sehen wie folgt aus:
Basisförderung: Eine Grundprämie von 3.000 € ist vorgesehen.
Zusätzliche Boni:
Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 80.000 € sind grundsätzlich förderberechtigt.
Pro Kind im Haushalt soll die Einkommensgrenze um 5.000 € steigen.
Für Haushalte mit geringem monatlichem Nettoeinkommen (unter 3.000 €) könnte es einen zusätzlichen Bonus von bis zu 1.000 € geben.
Maximale Prämie: Die maximale Gesamtförderung pro Fahrzeug könnte damit bis zu 5.000 € betragen.
Geförderte Fahrzeuge: Die Prämie soll für neue reine Elektroautos (BEVs) und Plug-in-Hybride (PHEVs) gezahlt werden.
Zielgruppe: Das Programm richtet sich explizit an Privatpersonen.
Start: Die Förderung soll schnellstmöglich ab dem 1. Januar 2026 starten.
Abwicklung: Die Prämienzahlung ist rückwirkend nach der Zulassung des Fahrzeugs geplant.
Die endgültigen Rahmenbedingungen sollen bis zum Jahresende 2025 finalisiert und beschlossen werden.
Es wird empfohlen, die aktuellen Entwicklungen auf offiziellen Seiten, wie beispielsweise des ADAC, zu verfolgen, sobald die Details feststehen.
KI-Antworten können Fehler enthalten.
....
Vielleicht noch zum besseren Verständnis für die ehemaligen Verbrennerfahrer:
...
- der Ladeverlust = getankte Literzahl die links+rechts am Einfüllstutzen vom Auto außen herunterlaufen!
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Man sollte sich einfach ein E-Auto mit 100 kWh Batterie kaufen. Dann muss man nichts umrechnen.
jein. Da wäre ja noch diese Degradation....!
genau genommen, wenn das Abblendlicht einen Lichtstrom von über 2000 Lumen hat.
Zu einem bestimmten Messpunkt.
Dort wird dieser Wert aber regelmäßig von LED-Systemen unterboten, ergo der Aufwand um einer SRA eingespart ![]()
Am Besten vor Ort klären!