Moin,
Deine Ausführung passt nur leider nicht zu den vorherigen Post.
Dort schrieb der User, das er alle Schreiben einfach ignoriert.
....
Ein in solch einem Fall ergangener Vollstreckungstitel ist auch dann rechtskräftig,
wenn es gar keine Zahlungsverpflichtung gab.
Wir schreiben, glaube ich, aneinander vorbei.... ![]()
Man darf alle Schreiben ignorieren, außer einem gerichtlichen Mahnbescheid. ![]()
Einen vollstreckbaren Titel gibt es erst, nachdem der (gerichtliche) Mahnbescheid "durch" ist.
Grüße
Torsten