Beiträge von BJ67

    Ich habe die Möglichkeit über eine MA Plattform zu kaufen, wo ich Geschäftskunden Preise bekomme (Die ist nur für MA einiger Firmen zugänglich)

    Da habe ich geschaut was es so an % gibt.

    Bei meinem Freundlichen habe ich nur gesagt Ich habe keine Lust zu feilschen und er möge mir doch bitte ohne Diskussion sagen was ich an Prozenten von Ihm bekommen kann. Er hat mich angeschaut wie ein Frettchen ;) ,

    gelacht,

    an seinen PC gegangen

    und hat gesagt:

    17% vom Brutto Listenpreis, keine Überführungskosten und kostenfrei Zulassung.

    Dann habe ich Ihm die Hand gegeben und wir haben mein Auto konfiguriert

    Ich hatte bis jetzt 3 Autos mit Schiebedächern und alle sind irgendwann undicht geworden.

    Ich hatte ein Auto mit einem Panoramadach und das konnte man verdunkeln, es war zu 99% verdunkelt ;)

    Ich bin vor allem froh das ich kein Panoramadach aufgezwungen bekomme.

    Das man es nicht nicht auswählen kann ist natürlich nicht optimal, wobei ich es nachvollziehen kann (vom Hersteller), denn das verändert die komplette Konstruktion/Statik von einem Auto wenn das Dach aus Glas ist.

    Hier reden wir aber von einer Werksgarantie, das ist etwas ganz anderes. Sitzwange darf so nicht aussehen nach so kurzer Zeit, wenn das durch ist, gibt es auf Garantie eine Reparatur oder Ersatz.

    Meines Erachtens ist es rein rechtlich eine Frage der Gewährleistung. Gewährleistung ist rechtlich vorgeschrieben für den Verkäufer und gilt bei Neuwaren immer zwei Jahre. Ein gewerblicher Verkäufer kann die auch nicht ausschließen.

    Eine Garantie ist eine "freiwillige" Sache vom Hersteller.

    Die Gewährleistung ist in den ersten zwei Jahren viel "mächtiger" als Garantie

    Worüber Skoda es abwickelt kann mir in dem Fall egal sein, wenn es zum Streit kommt wird ein Anwalt aber - meiner Meinung nach - immer die Gewährleistung gehen, da die rechtlich verbindlich geregelt ist.

    Innerhalb des ersten Jahres (halben Jahres ?) gilt das der Händler nachweisen muss das sein geliefertes Produkt einwandfrei war.

    Danach musst Du es nachweisen und dann ggf. den Gutachter erst mal zahlen, wenn der Händler es nicht anerkennen will.

    Das ist die rechtliche Lage bei der Gewährleistung.

    Ich kann mir aber nicht vorstellen das der Händler da Ärger macht.

    Nein liegt es leider nicht, da die Sparverträge zu dem versteuernden Einkommen zählen.


    Die Prämie war für mich aber auch kein Kaufgrund, mir war klar das ich sie wahrscheinlich nicht bekomme, wenn ich sie 2027 dann doch noch bekomme freue ich mich und wenn nicht, dann ist auch gut. Jeder tragische Einzelfall ist halt nicht zu realisieren.


    Ich denke es ist auch schwer sowas "gerecht" zu gestalten.

    So oder so wäre das Geld in Infrastruktur meiner Meinung nach aber besser untergebracht gewesen, da hätten dann alle was von.

    wozu braucht´s dann noch eine Förderung?

    Dadurch werden doch eigentlich die falschen gefördert. :/

    Die über 80K kommen aus lebenslangen Sparverträgen/Betriebsrente von meiner Frau die in Rente gegangen ist (und nun nicht wieder Kommentare so was gibt es nicht, gibt es und ich habe einen Steuerberater) Nachzahlung an Steuern in den beiden Jahre über 30K von Verträgen die bei ca. 80 K lagen, also knapp 40% an Papa Staat.

    In dem Jahr wo wir das Auto kaufen liegen wir zu zweit deutlich unter den 80K, wobei es schon eine Frechheit ist das ein Single die gleiche Grenze hat wie ein Paar.

    So einfach ist das mit werden da nicht die falschen gefördert? nicht.

    Im Gegensatz dazu wäre es ja von Vorteil mit dem Förderantrag zu warten, bis der Bescheid für 2025 vorliegt, falls das Einkommen 2025 geringer ist, als 2023.

    Das ist bei mir für 23 und 24 der Fall, da ich den beiden Jahren Versicherungen ausgezahlt bekommen habe und dadurch über den jeweils 80K liege.

    Ich muss also bis 2027 warten bis ich die von 25 und 26 einreichen kann, ich hoffe dann ist noch was da ;)

    Für mich ist das ein Gewährleistungsfall.

    Da muss alles so gebaut sein das es 2 Jahre lang eine normalen Beanspruchung zulässt.

    Wenn der Händler es nicht als Garantie akzeptiert würde ich Gewährleistung geltend machen, für die ist dann Dein Händler zuständig (also der Verkäufer und nicht der Hersteller)