Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es Werksräder oder Räder aus dem Zubehörhandel sind.
Nein. Im CoC ist nur geregelt, welche Werks-Räder mit welchen Reifen gefahren werden dürfen.
Für Nachrüsträder gilt die ABE.
In der ABE steht häufig, dass von Serienbereifung abweichende Reifengrößen in den Papieren einzutragen sind. Es sei denn, es steht an anderer Stelle (in der Regel im Fahrzeugspezifischen Nachtrag zur ABE) eine Befreiung zur Eintragungspflicht. Das war bisher bei allen Nachrüsträdern so, die ich auf meinen bisherigen rund 10 Autos hatte.