Ehrlich gesagt überrascht mich die Logik auch. Es hat nach meiner Meinung nichts mit einem BEV zu tun, sondern ist eine Designentscheidung beim Fahrzeughersteller.
Eigentlich gilt immer der Fahrerwunsch als Prämisse und der wird für meinen Geschmack beim ungewollten Beschleunigen nach Geschwindigkeitsbeschränkung verletzt.
Ich hoffe aber, dass ein temporäres Beschleunigen über Fahrpedal und anschließendes Rückfallen auf die alte eingestellte Geschwindigkeit wie üblich funktioniert oder bleibt er dann auch bei 130 km/h hängen?
Was macht das System eigentlich in Österreich während der Nachtzeit auf Transitautobahnen, im Anhängerbetrieb (kann man ja einstellen) oder bei Geschwindigkeitsbeschränkung wegen nasser Fahrbahn?
Noch eine Anmerkung zur Software. Technisch wäre die Funktionsumstellung relativ simpel. Allerdings wird man das vermutlich nicht mehr tun, um die Tests, Freigaben, Risiken bei der relativ alten SW zu vermeiden. Das gibt keinen "business case" mehr.