Beiträge von Manticore

    Ich habe auch über Carwow (45950€) und Mein Auto (45500€) ein Angebot eingeholt, aber bei Mein Auto hätte ich das Fahrzeug irgendwo aus Niedersachsen abholen müssen. Dann habe ich hier in der Region alle Händler angeschrieben, mit der Bitte, mir ein Angebot zu machen. Bei zwei war das Angebot zuerst ca. 1000 Euro höher (die anderen 4 lagen bei an die 2000 Euro mehr), habe dann nochmal mit beiden einen persönlichen Termin gemacht und konnte letztendlich den Preis so drücken, dass der Unterschied nur noch 650 Euro war und dafür hab ich dann aber mein Fahrzeug und einen Ansprechpartner hier in der Nähe.

    Genau so bin ich auch vorgegangen. Ich finde, das ist der beste Weg!

    Nein, das wäre Nötigung oder so. Einfach zur Anzeige bringen.

    Problem ist hier, dass es ein Supermarktparkplatz ist. Die Säule ist auch neu. Ist die Frage, ob die im Laden überhaupt schon wissen, was zu machen ist. Ausser die Kunden auszurufen. Bei "normalem" Vorgehen kann es ziemlich teuer werden für die Falschparker:


    Auf Supermarkt-Parkplätzen (wie bei Aldi, Lidl, Rewe oder Kaufland) gilt nicht automatisch der offizielle Bußgeldkatalog der StVO, sondern das Privatrecht.

    Da das Gelände dem Supermarkt gehört, bestimmt dieser (oder ein beauftragter Dienstleister wie Park & Control oder Fair Parken), wer dort wie lange stehen darf.

    Hier sind die drei Szenarien für Supermärkte:

    1. Die Vertragsstrafe (statt Bußgeld)

    Wenn Sie unberechtigt auf einem E-Parkplatz beim Supermarkt stehen, begehen Sie einen Verstoß gegen die Einstellbedingungen (AGB). Diese hängen meist groß am Eingang des Parkplatzes aus.

    • Kosten: Üblich sind Beträge zwischen 25 und 45 Euro.
    • Wer kontrolliert? Private Parkraumüberwercher. Sie verteilen "Knöllchen", die rechtlich gesehen Vertragsstrafen sind.
    • Wichtig: Diese Strafe ist oft teurer als ein normaler Parkverstoß im öffentlichen Raum, da die Supermärkte ein Interesse daran haben, die Säulen für zahlende (ladende) Kundschaft freizuhalten.

    2. Abschleppen auf Privatgrund

    Der Supermarktbesitzer hat das Recht, Falschparker abschleppen zu lassen (Besitzstörung).

    • Die Kosten: Hier müssen Sie meist die volle Gebühr des Abschleppunternehmens direkt bezahlen, um Ihr Auto wiederzubekommen. Das liegt oft zwischen 250 und 450 Euro.
    • Voraussetzung: Es muss deutlich durch Schilder gekennzeichnet sein, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

    Bei 0:40 meint er, Skoda hätte gesagt, "all diese Innovationen kommen auch in die Bestandsfahrzeuge".

    Für mich sind Bestandsfahrzeuge die, die schon auf den Strassen sind...

    Da wurde wohl leider der falsche Ausdruck gewählt...

    Mit zulässiger Geschwindikkeit (vom TA eingestellt) bei schlechtem Wetter, auf Landstraßen durch die Kurven zu fahren ist manchmal auch nicht lustig.

    Also bei mir reduziert der TA die Geschwindigkeit vor den Kurven passend zu selbigen.

    Wir haben hier einen Minipass mit vier 180° Kurven. Die nimmt das Auto relativ zuverlässig mit angepasster Geschwindigkeit. Muss nur die Hand am Lenkrad haben.