Meine oder die des Autos?…..
Deine KFZ-Haftpflicht, würde ich sehr tippen.
Zumindest sollte das so sein, wenn dein KFZ Schäden an fremdem Eigentum verursacht.
Wenn nicht: dann deine Privathaftpflicht.
Bei einem Zaunrempler vor einiger Zeit haben wir versucht, per privathaftpflicht zu regulieren, und die hat das verweigert. Gut, da war das Auto aber auch in aktiver Benutzung. Aber auch das Laden gilt ja rechtlich als "in Gebrauch".
Ziemlich sicher nicht: Die Gebäudehaftpflicht. Die wird nur einspringen, wenn ein Gutachten ergibt, dass z.B. die Wallbox ursächlich war, sofern diese zum Haus gehört (wen sie dir gehört: siehe oben).