... und die Seite mit den im Haushalt lebenden Kindern.
Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt das BAFA aus dem Einkommenssteuerbescheid folgende Angaben: Adressat des Steuerbescheids, • Steuer-ID, • Datum, Steuerjahr, • Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder unter 18 Jahren.