Sofern die Rücknahme und Restverwertung durch den Händler erfolgt. Läuft es über die VTI von VW, siehe Leasingvertrag, ist der Händler nur entgegennehmender Partner und die Verwertung und Begutachtung erfolgt durch die VTI. So war es auch, als ich Anfang des Jahres einen Citigo iV zurückgegeben habe. Bei der Begutachtung war ich dabei, der Gutachter hat ein faires Gutachten erstellt, dem Alter von 4 Jahren entsprechend. Einziger Mangel der ins Gewicht viel, war dass abgelaufene Reifendichtmittel. Es wurde später günstiger durch die Leasing in Rechnung gestellt, als es neu gekostet hätte. Das Gutachten wurde mir zugestellt, die Abrechnung der VW Leasing, auch die der Minderkilometer, erfolgte direkt durch diese. Der Händler war hierbei komplett außen vor. Hatte also keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Einzig in einer Vorbegutachtung des Fzg. durch den Händler, könnte dieser einem bei einer Schadensbehebung oder bei der fälligen Durchsicht entgegen kommen.
Ohne VTI, also Restverwertung durch den Händler, ist alles möglich.