Es geht in die nächste Runde.
Das Antennenmodul ist nicht lieferbar. Als frühester Termin wird jetzt Kalenderwoche 16 genannt. Einen verbindlichen Liefertermin gibt es nicht.
Auf meinen Hinweis, dass ich bei ausbleibender Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten werde, kam die Antwort, dass es sich beim Remote Parking lediglich um eine Komfortfunktion handelt und daraus kein Rücktrittsrecht abgeleitet werden könne.
Das ist juristisch tatsächlich nicht trivial. In einem möglichen Gerichtsverfahren bestimmt der Fahrzeugwert den Streitwert – danach richten sich die Kosten. Das kann also schnell teuer werden.
Allerdings zählen am Ende die Fakten. Bei mir liegt eine anerkannte körperliche Behinderung vor. Ich benötige zum Einsteigen eine weit geöffnete Tür. Genau aus diesem Grund war diese Funktion für mich kaufentscheidend. Für mich ist das daher keine Komfortfunktion, sondern eine reale Nutzungserleichterung im Alltag.
Aktuell laufen viele Gespräche und Nachrichten hin und her. Ich halte euch auf dem Laufenden.