Bezüglich §14 EnWG bin ich selbst noch nicht so weit und recherchiere in eigener Sache um das Thema zu verstehen. Daher alle nachfolgenden Ausführungen unter ausdrücklichem Vorbehalt.
Jedenfalls muss eine "Dimmung" der Box möglich sein, sonst Strafe.
Moin
Wenn keine Dimmung auf 4,2 KW möglich ist, wird der Betrieb untersagt.
Gilt für Neuinstallationen ab 01.Jan 2024.
Kann ja sein, das der Netzbetreiber vor Ort auf Grund der gegebenen Rahmenbedingungen mit sich reden lässt.
Einfach Mal fragen.