Beiträge von Ostfriese

    34 ct/kWh muss niemand in D zahlen. Wer ein BEV zu Hause läd, sollte bestrebt sein, die Stromkosten so niedrig wie möglich zu halten. Allein zeitabhängige Netzentgelte bringen 10 ct/kWh Ersparnis. Man muss etwas investieren, aber das lohnt sich. Oder immer die Lockvogelangebote nutzen und jährlich wechseln.

    Moin


    Interessant !!

    Du bist also auf einem "besseren" Informationsstand als die Vergleichsbörsen.

    Die angegebenen 34 Ct/KWh sind der gemittelte Preis.

    Es gibt sogar noch höhere Tarife.


    Ob Mann sich eine PV Anlage auf sein Dach nagelt, setzt als Erstes Eigentum voraus.

    Als Nächstes muss eine nachvollziehbare Abschreibungsrechnung ergeben,

    dass sich das Investment unterm Strich lohnt.

    Ich für meine Person habe diese Rechnung durchgeführt.

    Als Rentner mit einem überschaubaren Stromverbrauch, trotz BEV,

    müsste der mögliche Gewinn an meine Verwandten ausgezahlt werden.

    Ich habe davon nichts.

    Mein örtlicher Stromversorger hat einen Tarif, der so günstig ist,

    das ich , wenn ich die Erstattungen und die THG Quote einrechne,

    meinen Elroq quasi kostenlos fahre.


    Mir reicht das völlig aus.

    Ich habe keine Dollarzeichen in den Augen und muss nicht auch noch Geld mit dem Auto verdienen.

    In einem Forum lese ich Meinungen und Erfahrungen, ein Werbe-Youtuber will Geld verdienen mit sinnlos langen Videos. Darum bin ich Pro-Forum und Contra-Videomüll.

    Moin


    Ich finde deinen Post ziemlich daneben.

    Die Videos, die Matthias Speicher erstellt hat, als Müll zu bezeichnen, ist schlicht eine Frechheit.


    Vereinzelte Produkthinweise und Empfehlungen in seine Videos lasse ich mir gefallen.

    Andere Videoersteller sind da weitaus penetranter.


    Alle Videos stehen kostenlos zur Verfügung.

    Sie sind ein wahrer Quell an sachlichen und hilfreichen Informationen.


    Ich bin Matthias dankbar für seine Unterstützung.

    Das hat mir den Einstieg in die Elektromobilität und den Umgang mit meinem Elroq erheblich erleichtert.

    Moin


    Der angesprochene Bestandsschutz nach §14a ENWG gilt für WB,

    die vor dem Stichtag 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden.

    Bei diesen WBs entfällt die Forderung der Dimmfähigkeit.


    Wenn eine CEE Steckdose vor diesem Termin installiert wurde,

    aber erst jetzt daran eine mobile WB angeschlossen werden soll,

    wird das wohl schwerlich unter den Bestandsschutz fallen.

    Moin


    Es ist nur zu verständlich,

    dass Elektrofachbetriebe ein Problem damit haben,

    eine von Anderen durchgeführte Installation "abzunehmen" und die Einhaltung der betreffenden Vorschriften zu bestätigen.

    Der Meister, der seine Unterschrift hergibt, ist später im Schadensfall in der Pflicht.


    Unser Einergieversorger macht die Vorgabe, Installation und Anmeldung durch den Fachbetrieb.

    Der Fachbetrieb, der bei mir die Installation durchgeführt hat,

    hatte mir schon in seinem Angebot die Erledigung sämtlicher Formalitäten vorgeschlagen.

    Wenn jemand aber von einem Blenden in 4 km und 1,5 km Entfernung schreibt, das LED-Fernlicht aber grundsätzlich nur 250 m weit reicht, liegt wohl irgendwie ein Missverständnis vor.

    Moin


    Ich glaube, dass du hier einem Irrtum unterliegst.

    Für dich als Fahrer ist es sicher so,

    das der Bereich des Lichtes (Ausleuchtung) in einer entsprechenden Entfernung endet.

    Für das entgegenkommende Fahrzeug ist jedoch die aufgeblendete Lichtquelle vorhanden,

    von der eine Blendwirkung ausgeht.

    Das diese Blendwirkung bei grösserer Enrfernung nicht besonders gross sein wird,

    Fahrzeugführer in 4 Km Entfernung aber darauf reagieren,

    ist deren Überempfindlichkeit geschuldet.