Das ist absolut richtig. Aber wenn einer nur kurz mal stehen bleibt oder wendet ist es Abzocke. Gibt ja auch offiziell die Definition von Halten und Parken in der StVO. Der Staat kann ja auch nicht jemand der nur kurz hält für ein Parkvergehen bestrafen. Und wenn jemand nicht will dass auf seiner Einfahrt kurz gehalten wird (ohne irgendwas zu beschädigen oder zu behindern) oder sogar nur gewendet wird, dann soll er eine Absperrung errichten. Alles andere ist Abzocke. Vor allem wenn das Geschäftmodelle sind bei denen sich Firmen alleine an den Strafzahlungen verdienen.
Und wenn so was wirklich vor Gericht landet wird der Richter prüfen ob das Angemessen ist und zurückweisen. Ist ja kein Schaden entstanden und Nutzung eines Parkplatzes im Sekundenbereich wird eher unter einem Cent liegen. AGBs und so Kram muss man als Endkunde auch nicht unbedingt lesen. Sobald die vom Üblichen Abweichen sind die für einen nicht Gewerblichen auch regelmässig nichtig.