wurde ja ausgeführt das eine Abnahme
erfolgt ist, somit ist das wohl nicht illegal!
also wenn die Räder aus den Radkästen "überstehen" ist das eigentlich nicht abnahmefähig.
Da muss der Prüfer arg blind gewesen sein - aber egal, die nächste Polizeikontrolle von z.B. der AutoPoserSpezialisten, wird der Wagen sicher stillgelegt