Moin,
sorry für OT: Man sollte bei der Inanspruchnahme des "Freischusses" immer berücksichtigen, dass dieser nur bei der aktuellen Versicherung gilt! Wenn man die Versicherung wechselt, werden diese Schäden an die neue Versicherung gemeldet und man wird dort "normal", unter Berücksichtigung der Schäden, eingestuft. Das kann sogar so weit gehen, dass man von der neuen Versicherung auf Grund zu vieler "Vorschäden" abgelehnt wird.
Grüße
Torsten