Beiträge von HVL

    Ja, der Skoda-Doof-Ziegel ist es. Aber der reicht ja mit den Infos oben zusammen.

    Bislang war ich immer der Meinung, dass Ladeziegel nur an 230 V ( von 6 A bis 10 A, mit richtigen guten Anschlüssen auch bis 16 A) betrieben werden und erst darüber hinaus von einem Ladegerät gesprochen wird. Deswegen auch Skoda Universal Ladegerät.

    Ergänzung: Der Versicherung ist der Verkauf anzuzeigen. Fragt sich ob das Aufgabe des Verkäufers oder des Käufers ist. Ich behaupte mal das ist Sache des Verkäufers.

    Als Verkäufer gebe ich die Info an die Versicherung. Auch gebe ich den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle und meiner Versicherung weiter.

    Bezüglich der Garantieverlängerung sollte dringend ein Satz im Kaufvertrag stehen.

    Für den Verkauf an Privat sieht die Sache etwas anders aus: Es ist dann nicht so, dass mit dem Verkauf Deine abgeschlossene (und ggf. vorausbezahlte) Versicherung an den Käufer Deines PKW übergeht und dieser sie bei "Nichtgefallen" kündigen müsste. Das wäre vertragsrechltich auch gar nicht ohne separate Vereinbarung mit dem Käufer möglich (er hat ja keinen Vertrag mit der Versicherung geschlossen). Hier bleibt aber - anders als bei Verkauf an einen "Gewerblichen" der (von dir bezahlte) Versicherungsschutz für das Fahrzeug für die gesamte bezahlte Zeit erhalten - die Leistungspflicht besteht dann einfach gegenüber dem neuen Halter weiter, auch ohne dass dieser in den Versicherungsvertrag eintritt.

    Laut den Versicherungsbedingungen (GVB 402/01) Ziffer XIII/3 geht der Vertrag bei Veräußerung auf den (privaten) Erwerber über und die Veräußerung ist der Versicherung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Viel mehr steht jetzt zu einem Privatverkauf nicht in den Bedingungen drin.

    Nun bin ich kein Jurist, aber ich lese den Text wie folgt: Der Verkäufer muss dem privaten Erwerber zwingend über das Bestehen so einer Garantieverlängerung aufgeklären. Mit Abschluss des Kaufvertrages hat der Erwerber somit Kenntnis von der Garantieverlängerung und tritt somit in den Vertrag ein. Damit verbunden ist die Übernahme der monatlichen Raten (wenn Ratenzahlung vereinbart war) durch den Erwerber.

    Das ist so (wie von mir beschrieben) nicht 100% korrekt, weil die Garantie nur bei Verkauf an einen privaten / nicht gewerblichen Käufer mit dem Fahrzeug an den Käufer übergeht.
    Bei Inzahlungnahme bei einem gewerblichen Händler) bekommt man (gegen Nachweis) sehr wohl eine Erstattung.

    Das habe ich so bereits praktisch selbst erfahren. Die Dame vom Skoda Versicherungsservice hatte mich am Telefon sogar selbst darauf hingewiesen.

    Zur Beweissicherung fehlt jetzt noch das Papier von Skoda.


    Ein Hinweis noch: bei vorzeitigem Verkauf an einen gewerblichen Händler bekommt man stattdessen ggf. zuviel bezahlte Beiträge gegen einen Verkaufsnachweis zurückerstattet, weil die Garantie nur dann mit dem Fahrzeug an den Erwerber übergeht, wenn dieser als private Person kauft.

    Warum machst du nicht Monatliche Zahlungen? Dann gibt es dieses Problem nicht. Der Preis ist identisch.

    Also bleibt der Wiederverkaufswert und da bin ich sehr pessimistisch. AMS rechnet für den Elroq 85 SL bei 3 Jahren / 45.000 km mit etwa 6800 € Verlust pro Jahr. Ich halte das für eher zu gering. Dafür ist die BEV-Technologie in einem zu schnellen Wandel.

    Der Ausgangspunkt der Berechnung fehlt mir. 20.400 Euro (3 Jahre a 6.800 Euro) vom Listenpreis oder vom Verkaufspreis?

    Interessant. Ehrlich gesagt glaube ich kaum dass die Versicherung bestimmen kann dass der Vertrag automatisch auf den Erwerber übergeht ;) und wenn der Vertragspartner das Auto veräußert glaube ich ehrlich gehabt nicht es ist rechtlich zulässig die Prämie weiter zu bereden wenn das Wagnis nachweisbar wegfällt...

    Was du glaubst ist für die Versicherung uninteressant. :P