Alles anzeigenDie Steuerbefreiung gilt schon seit dem Jahr 2011!
Zuerst für 5 Jahre dann ausgeweitet auf 10 Jahre ab Erstzulassung.
Mittlerweile befristet bis zum 31.12.2030.
Wichtig:
Steuerbefreiung gilt nur, wenn das BEV bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen wird.
Es war in der politischen Diskussion (Koalitionsvertrag zw. CDU/CSU nd SPD) dieses Endedatum zu verlängern.
Dazu gibt es aber noch keine konkreten Gesetzesvorschläge, so dass momentan bei Erstzulassung 2026 sofort die Steuerpflicht eintreten wird.
Die Pfeifen in Berlin bekommen sowieso NICHTS hin!