... das ist ein Mangel im Umgang mit dem Fahrzeug oder ein Produktmangel. Aus meiner Sicht trifft letzteres zu.
Tut mir leid, aber das ist schlichtweg falsch. Hier von einem Produktmangel zu sprechen, verdreht die Tatsachen komplett.
Die Aufnahmepunkte sind von den Ingenieuren genau für diese Lasten berechnet. Wenn dort etwas einknickt oder beschädigt wird, liegt das nicht an einer Fehlkonstruktion des Herstellers, sondern schlicht an einer unsachgemäßen Bedienung der Hebebühne. Werden die Teller falsch positioniert oder ohne passende Gummiauflagen gearbeitet, kriegt man jedes Material klein das hat mit Korrosionsschutz oder mangelhafter Konstruktion rein gar nichts zu tun.
Verantwortlich ist hier einzig und allein die Werkstatt, die ihren Job nicht sorgfältig gemacht hat. Rechtlich ist die Sache klar: Das ist eine handfeste Pflichtverletzung seitens des Betriebs (§ 280 BGB) und kein Fall für eine Herstellergarantie. Es ist zu einfach, die Schuld beim Konzern zu suchen, wenn in der Werkstatt gepfuscht wurde.
Wer den Schaden verursacht, muss auch dafür haften. Als Kunde hast du natürlich Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur und falls die Werkstatt uneinsichtig ist oder das Vertrauen komplett zerstört wurde, notfalls auch in einer anderen Werkstatt auf Kosten des Verursachers.