Beiträge von Burkhard63

    Betreff: Eispanzer auf der Motorhaube - wie sicher lösen? Gefahr durch abfliegende Brocken!

    Hallo zusammen,

    Was mich im Winter richtig nervt, ist dieser festgefrorene Eispanzer auf meiner Motorhaube. Bei meinem früheren Diesel mit Standheizung ist das durch die Motorwärme immer von alleine abgetaut – aber jetzt?

    Abkratzen kann man die große, empfindliche Haube ja auch nicht wirklich, ohne direkt Lackschäden zu riskieren. Das ärgerlichste und eigentlich gefährlichste Problem: Während der Fahrt lösen sich manchmal ganze Eisstücke, die dann unkontrolliert wegfliegen. Das ist doch wie ungesicherte Ladung und eine echte Gefahr für den nachfolgenden Verkehr!

    Wie handhabt ihr das? Habt ihr einen sicheren Trick, wie man den Haubeneis loswird, ohne das Auto zu ruinieren?

    Das scheint auch der Plan zu sein. Es gibt ja OEM's, die bisher schon einen eigenen ggf. kostenpflichtigen und umfangreicheren Notruf via LTE betreiben. Technisch ist das möglich, wenn das vorgehalten ist.


    Pflicht-eCall (EU-eCall)

    Ist immer kostenlos, immer aktiv und nicht kündbar. Dafür darf keine Gebühr verlangt werden.

    Das was du hier ansprichst, ist ein erweitertes System das dann zusätzlich angeboten wird.

    Aber wenn ein Fahrzeug so gebaut wäre, dass bei Nichtzahlung auch der Pflicht-eCall ausfällt, wäre das klar rechtswidrig und nicht zulassungsfähig in der EU.

    Torsten da gebe ich dir natürlich recht, man kann 4G/5G nicht per Software nachrüsten, wenn im Fahrzeug nur ein 2G/3G-Modem verbaut ist – ein Update funktioniert nur, wenn die LTE-Hardware bereits vorhanden ist. Das vermute ich mal stark, weil ja auch eine Internetverbindung für Musik und Laura besteht.

    Stimmt, in Deutschland funktioniert eCall. Das gilt grundsätzlich auch für die EU.

    Die Schweiz gehört nicht zur EU und unterliegt daher nicht den EU-eCall-Vorgaben.

    Für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung gilt jedoch:

    eCall ist eine zulassungsrelevante Sicherheitsfunktion und muss grundsätzlich funktionsfähig sein. Andernfalls liegt ein Abweichen von der genehmigten Ausführung vor.

    Ein Ausfall führt allerdings nicht automatisch zum Verlust der Zulassung.

    Die Betriebserlaubnis erlischt in der Regel nur dann, wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt wird, der nicht nur vorübergehend ist. Bei eCall handelt es sich um einen grundsätzlich behebbaren Mangel, da ein Software-Update vorgesehen ist.

    Theoretisch könnte ein Prüfer bei der HU einen Ausfall als erheblichen Mangel bewerten. Praktisch ist jedoch davon auszugehen, dass ein entsprechendes Software-Update verfügbar sein wird, bevor es zu einer flächendeckenden Beanstandung bei der HU kommt.

    Jetzt in der kalten Jahreszeit nach 13.000 km ist mir noch was aufgefallen was etwas stört: Fahrer und Beifahrer können nicht gleichzeitig die Sitzheizung einschalten.

    Ist mir in dieser Woche jetzt schon zwei Mal passiert.

    Wären wohl echte Tasten besser gewesen.

    Das geht bei dir nicht, bei mir geht das , was auch normal ist.

    Sich dann auf das letzte Release vor der Abschaltung in wichtigen Märkten zu verlassen, klingt schon mutig.

    Zur Haftung und zu den oft genannten „Ansprüchen“ wegen eCall

    Nur mal zur Einordnung, Skoda ist hier nicht automatisch haftbar.

    eCall ist keine individuell zugesicherte Eigenschaft im kaufrechtlichen Sinn, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion. Für eine Haftung reicht es nicht aus, dass eCall in einem Land aktuell nicht funktioniert.

    Im Zweifel müsste der Kunde – auch in der Schweiz – nachweisen, dass die konkreten Folgen eines Unfalls ohne den Ausfall von eCall nicht oder geringer eingetreten wären. Das ist praktisch extrem schwer bis unmöglich.

    Für uns in Deutschland ist die Lage noch klarer, maßgeblich ist das Zulassungs- bzw. Kernland. Solange eCall dort ordnungsgemäß funktioniert hat und funktioniert, besteht kein rechtlicher Anspruch allein wegen Einschränkungen in anderen Ländern.

    Sonst könnte man konsequent argumentieren, ein Fahrzeug sei mangelhaft, weil bestimmte Funktionen irgendwo auf der Welt nicht nutzbar sind, was offensichtlich nicht der Maßstab ist.

    Das macht doch keiner, der tiefe Schwerpunkt verleitet niemals zum Kurvenräubern

    Das ist so nicht richtig. Ein tiefer Schwerpunkt wird nicht aus optischen Gründen gewählt, sondern aus fahrdynamischen.

    Ein niedriger Schwerpunkt reduziert die Wankneigung, hält die Radlastverteilung gleichmäßiger und erhöht damit die mögliche Kurvengeschwindigkeit, bevor die Reifen den Haftungsgrenzbereich erreichen.

    Er verhindert keinen Haftungsverlust, sondern verschiebt den Grenzbereich nach oben. Wird dieser überschritten, rutschen die Reifen unabhängig von der Absicht des Fahrers.

    Sport- und ESP-Modi greifen je nach Auslegung später ein, ändern aber nichts an den physikalischen Grenzen der Reifen.

    Der braucht mehr, der weniger, der schummelt sowieso. Beim Verbrauch war es schon immer so. Entscheidend ist einzig unser Fahrprofil. Wirtschaftlich betrachtet müssten wir zu Fuß gehen – gesünder wäre das auch. Aber ich mag mein Auto, und ob wir damit glücklich sind, lassen wir uns nicht von Tests erklären, die unser Fahrprofil sowieso nicht abbilden.

    Verspätete Neujahrsansprache ;)