Sich dann auf das letzte Release vor der Abschaltung in wichtigen Märkten zu verlassen, klingt schon mutig.
Zur Haftung und zu den oft genannten „Ansprüchen“ wegen eCall
Nur mal zur Einordnung, Skoda ist hier nicht automatisch haftbar.
eCall ist keine individuell zugesicherte Eigenschaft im kaufrechtlichen Sinn, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion. Für eine Haftung reicht es nicht aus, dass eCall in einem Land aktuell nicht funktioniert.
Im Zweifel müsste der Kunde – auch in der Schweiz – nachweisen, dass die konkreten Folgen eines Unfalls ohne den Ausfall von eCall nicht oder geringer eingetreten wären. Das ist praktisch extrem schwer bis unmöglich.
Für uns in Deutschland ist die Lage noch klarer, maßgeblich ist das Zulassungs- bzw. Kernland. Solange eCall dort ordnungsgemäß funktioniert hat und funktioniert, besteht kein rechtlicher Anspruch allein wegen Einschränkungen in anderen Ländern.
Sonst könnte man konsequent argumentieren, ein Fahrzeug sei mangelhaft, weil bestimmte Funktionen irgendwo auf der Welt nicht nutzbar sind, was offensichtlich nicht der Maßstab ist.