Moin,
ich bin auch gespannt, was der "gnadenlose Anwalt"
für eine Begründung raushaut, die eine Wandlung begründen würde. Da müsste er erstmal nachweisen, dass es wirklich nicht an den Händen des Fahrers (zu trocken) liegt.
Es ist halt ein Assistenzsystem, bei dem eine Meldung zu zeitig kommt. Da erst gewarnt und dann lediglich das System deaktiviert wird, kann es zu keinem gefährlichen Fahrzustand kommen! Außer man hat das Lenkrad wirklich nicht im Griff und reagiert nicht auf die Warnung. Aber das verbietet die BA..... Außerdem ist es eben nur ein Assistenzsystem!
Halt uns bitte auf dem Laufenden.
Grüße
Torsten