Das Thema rund um den eCall ist ein recht umfangreiches fürchte ich...
Regulatorisch: Der eCall ist seit 2018 in der EU verpflichtend. Bisher basierte er auf leitungsvermittelten 2G/3G-Netzen (CS- circuit switched). Ab 2026 wird der „Next Generation eCall“ auf paketvermittelter (PS - packed switched) 4G/5G-Basis (IMS) Pflicht.
Normativ: Die neuen CEN- und ETSI-Normen für eCall über IP-basierte Netze wurden 2024 veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Umstellung auf den Next Generation eCall. Das Phasing out der 2G/3G Netze ist hingegen schon deutlich länger bekannt.
Technisch: Viele Fahrzeuge, darunter auch aktuelle Modelle, nutzen unter Umständen Module, die für den eCall ausschließlich 2G/3G unterstützen. Mit der Abschaltung dieser Netze – in der Schweiz ab 1. Januar 2026, in anderen Ländern später – verliert das System seine Funktionsfähigkeit. Ob und was bei ENYAQ oder ELROQ konkret verbaut ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann daher nicht beurteilen, ob das jeweilige Modul PS unterstützt und damit 4G/5G-fähig ist. Škoda unterscheidet dabei scheinbar, so verstehe ich es, zwischen „Online Services“ und „eCall“.
Gemäss den öffentlich zugänglichen Informationen von Škoda und Volkswagen existiert derzeit offenbar keine endgültige Lösung:
2G, 3G Sunset
Verstehe ich die Unterlagen korrekt, ist die aktuelle Generation der Fahrzeuge MOD4 hinsichtlich dieser Dienste und ebenso betroffen wie die ersten Fahrzeuge (ENYAQ) als auch etliche Verbrennermodelle.
Wie eine Lösung aussehen kann, hängt von den technischen Voraussetzungen ab. Sind die verbauten eCall-Module hardwareseitig in der Lage, auch PS (4G/LTE) zu nutzen, könnte ein Software-Update genügen. Falls nicht, wäre ein Hardwaretausch erforderlich. Denkbar wäre auch eine Integration über die bestehende 4G/LTE-Verbindung der Online-Services, sofern diese technisch den Notruf 112 adressieren kann. Dafür spricht der Hinweis in den Releasenotes zur App-Version 8.7.0 (MyŠkoda). Allerdings deutet der zweite Satz darauf hin, dass der Ruf dann nicht direkt zur 112, sondern über ein Callcenter geleitet würde – was die „Private eCall“-Lizenz erklären würde. Das ist jedoch reine Spekulation zum jetzigen Zeitpunkt.
Offen bleibt für mich, welche rechtlichen Verpflichtungen sich aus den regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf die Typgenehmigung ergeben. Ebenso steht die Frage im Raum, welche moralisch-ethische Verantwortung Hersteller hier tragen. eCall ist ein System, das Leben retten kann und dessen Bedeutung sich gerade daraus ergibt, dass es im unberechenbaren, entscheidenden Moment verlässlich funktioniert.
Solange keine offiziellen Aussagen der Hersteller vorliegen, bleibt vieles unklar. Entscheidend wird sein, was ab 2026 in der Schweiz geschieht und ob die bestehenden eCall-Systeme dann noch funktionsfähig sind.
Ich bleibe am Thema dran.